Denn jede der 96 Gemeinden Vorarlbergs bestimmt selbst, ob sie die Verwendung von Krachern und Raketen an Silvester zulässt. Und die Erlaubnis erteilen augenscheinlich nur wenige.
Die Rechtslage ist schnell erklärt: Das Zünden von Feuerwerkskörpern vom Typ F2 – darunter fallen Raketen sowie Böller – ist generell das ganze Jahr über verboten. Für Silvester darf der Bürgermeister aber eine Ausnahmegenehmigung für das jeweilige Ortsgebiet erteilen. Tut er das nicht, darf auch an Silvester nicht geballert werden.
Bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz hatte man am Freitag nur eine Handvoll solcher Ausnahmen vorliegen, wie Abteilungsleiterin Lisa Kräutler auf Nachfrage erklärt. Auch aus der Landeshauptstadt ist keine eingelangt. „In Bregenz verzichtet man bewusst auf eine Ausnahmegenehmigung“, weiß sie. Das heißt: In Bregenz ist das Ballern verboten. Genauso verhält es sich in Feldkirch.
Geldstrafe droht
Wer trotzdem Raketen oder Kanonenschläge zündet, dem droht ein Organmandat oder gar eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft, erläutert Heinz Moser von der Stadtpolizei Feldkirch: „Je nachdem, wie viel Lärm oder Belästigung man verursacht hat, sind zwischen zehn und 25 Euro zu bezahlen.“
Vor allem wenn um Mitternacht viele Menschen auf der Straße stehen, sollte man sich das Ballern verkneifen. „In der Nähe von Menschenansammlungen kostet es 70 Euro“, erläutert Moser. Natürlich zeige die Polizei Fingerspitzengefühl an Silvester, ist jedoch strenger, wenn sie jemanden vor oder nach dem 31. Dezember erwischt. „Dann gehen wir sehr restriktiv vor, denn dann fühlen sich die Menschen besonders belästigt“, erklärt der Feldkircher Stadtpolizist.
Waldbrandgefahr
Vor allem wegen der Waldbrandgefahr haben die Bürgermeister kleinerer Orte wie Dalaas oder Bartholomäberg heuer auf eine Ausnahmegenehmigung verzichtet. Auch im Vorderland dürfte der Himmel vielerorts dunkel bleiben. „Wir haben heuer eine massive Feinstaubbelastung und Trockenheit“, erläutert Werner Müller, Bürgermeister von Klaus, seine Entscheidung gegen die Feuerwerkserlaubnis. „Wir entscheiden das aber von Jahr zu Jahr.“
Bunter dürfte es im Bezirk Dornbirn zugehen. Dort haben die Bezirkshauptstadt, Hohenems und Lustenau jeweils eine Verordnung erlassen, die das Abfeuern von handelsüblicher Pyrotechnik regelt. Hohenems etwa erlaubt das Schießen im Ortsgebiet, außer in der Nähe von Tankstellen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten. Auch am Emsbach ist es verboten. Dabei steckt Bürgermeister Dieter Egger einen engen zeitlichen Rahmen: Nur zwischen 21 Uhr und 1 Uhr morgens um den Jahreswechsel gilt „Feuer frei“. Darüber hinaus ist es verboten.
Eine weitere Einschränkung gibt es von der Stadt Dornbirn: Die hat zum Schutz vor Waldbränden eine Verordnung erlassen, die das Abfeuern von Pyrotechnik an Waldrändern und den angrenzenden Flächen verbietet. Eine ähnliche Regelung existiert für den Bezirk Bludenz.
Wer auf Nummer sicher gehen und trotzdem ein bisschen was vom Silvesterfeuerwerk haben möchte, der kann auf Wunderkerzen, Knallteufel und Handfontänen zurückgreifen. Die sind vom harmloseren Typ F1 und fallen nicht unter das Pyrotechnikverbot.
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