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Nur Bewährungsstrafen im Prozess um Luxair-Absturz

20 Menschen kamen im November 2002 beim Absturz einer Luxair-Fokker ums Leben.
20 Menschen kamen im November 2002 beim Absturz einer Luxair-Fokker ums Leben. ©DAPD
Zehn Jahre nach dem Absturz eines Luxair-Flugzeugs mit 20 Toten ist der Pilot der Unglücksmaschine zu dreieinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Luxair-Prozess steht vor dem Abschluss
Absturz einer Luxair-Fokker 2002

Er habe sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Prosper Klein am Dienstag im Bezirksgericht in Luxemburg. Zudem muss der Pilot eine Geldstrafe von 4.000 Euro zahlen. 

Bei dem Unglück am 6. November 2002 war das Flugzeug auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt. Nur zwei Menschen hatten den Absturz überlebt: Der Pilot und ein französischer Passagier.

Zwei ehemalige Flugzeugmechaniker bekamen Strafen von jeweils zwei Jahren, ein früherer Technikleiter eineinhalb Jahre, die ebenfalls allesamt auf Bewährung ausgesetzt werden. Drei Ex-Generaldirektoren wurden freigesprochen. Seit Oktober mussten sich sieben Mitarbeiter der luxemburgischen Fluggesellschaft Luxair vor Gericht verantworten.

Der heute 36-jährige Pilot hatte sich schwerer Pilotenfehler schuldig gemacht. Er hatte kurz vor dem Absturz die Schubhebel der Fokker 50 nach hinten gezogen, um rasch an Tempo und Höhe zu verlieren. Die gewählte anormale Propellerstellung – eine Art Schubumkehr – darf aber nur am Boden zum starken Abbremsen benutzt werden. Die Folge: Die Maschine war nicht mehr kontrollierbar und stürzte aus 200 Metern Höhe bei Niederanven in die Tiefe.

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