Das Bezirksgericht Feldkirch hatte die Klage abgewiesen. Es könne nicht feststellen, wer für den Raufhandel am 6. August 2008 in Bosnien verantwortlich sei, meinte die Bezirksrichterin. Das Landesgericht Feldkirch ordnete nun als Berufungsgericht eine Verhandlung mit einer Beweiswiederholung an. Denn inzwischen war ein Urteil eines bosnischen Strafgerichts ergangen. Es verurteilte heuer im März den im Feldkircher Zivilprozess Beklagten wegen mehrfacher Körperverletzung zu einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten.
„Durch das bosnische Strafurteil hat sich natürlich etwas geändert“, räumte Beklagtenvertreter German Bertsch bei der Feldkircher Berufungsverhandlung in dem Zivilprozess ein. Das Strafurteil eines Nicht-EU-Staates habe zwar „keine Bindungswirkung“ für das österreichische Zivilverfahren, sagte Richter Richard Höfle, „aber eine gewisse Indizwirkung“.
Vergleich angeregt
Der Richter regte einen Vergleich an. Dem Kompromissvorschlag stimmten die Streitparteien zu. Demnach bezahlt der Beklagte der von Dieter Klien anwaltlich vertretenen Klägerin ein Schmerzengeld von 3000 Euro. Zudem überweist er ihr 1500 Euro als Kostenersatz für medizinische Gutachten im Prozess am Bezirksgericht. Der Vergleich sei „eine gute Lösung und entspricht einem möglichen Prozessausgang“ in zweiter Instanz, meinte Höfle.
Während eines Urlaubs in ihrer bosnischen Heimat war es vor vier Jahren zwischen in Vorarlberg lebenden Migranten zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen. Dabei brach der nun zivilrechtlich geklagte Hilfsarbeiter nach den Feststellungen des bosnischen Strafgerichts einer Frau das Nasenbein. Es handelte sich dabei um einen unverschobenen Nasenbeinbruch, der in Österreich als Körperverletzung gewertet wird, aber nicht als schwere.
Für den Beklagten ist mit dem Strafurteil in Bosnien und dem zivilrechtlichen Vergleich in Österreich die juristische Aufarbeitung der Schlägerei in Bosnien noch nicht vorbei. Denn in einem zweiten, am Bezirksgericht Feldkirch noch anhängigen Zivilprozess fordert eine zweite Klägerin von ihm Schmerzengeld für erlittene Verletzungen.
Die Zweitbeklagte im ersten Feldkircher Zivilprozess, der nun mit einem gerichtlichen Vergleich beendet wurde, muss kein Schmerzengeld bezahlen. Denn die Frau war vom Strafgericht in Bosnien freigesprochen worden.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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