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"Nugget Game": Interesse flaut offenbar ab, Staatsanwaltschaft ermittelt

AK warnt nach wie vor.
AK warnt nach wie vor. ©Screenshot
Um das "Nugget Game" des Glückspielanbieters Lopoca wurde es ruhig. Der "Nugget"-Kurs liegt derzeit bei 1,60 Euro - bei einem einstigen Höchststand von 5 Euro. Gerüchte, wonach die Anklage der Staatsanwaltschaft bereits ins Leere gelaufen sei, erwiesen sich nach Auskunft der AK als unwahr.
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AK Vorarlberg warnt vor "Nugget Game"

“Die Warnung ist nach wie vor aufrecht”: Klare Worte findet man von Seiten der AK Vorarlberg auf eine Anfrage von VOL.AT bezüglich der Causa “Nugget-Game”. In Foren machten Gerüchte die Runde, wonach das Verfahren – die Staatsanwaltschaft Graz hatte ja Anklage wegen Verdacht auf ein illegales Pyramidenspiel erhoben – eingestampft worden sei. Doch das Verfahren läuft weiterhin. Ohnedies, das Interesse am Nugget-Game scheint massiv abzuflauen, zumindest, wenn man die Anfragen bei der AK als Richtmaß verwendet: Im Vergleich zum Herbst 2015 hätten sich nur noch wenige Menschen gemeldet. Fünf seien es seit Jahresbeginn gewesen. Von Seiten der Arbeiterkammer sieht man hier einen Zusammenhang mit dem Kurseinbruch im November. Doch nach wie vor melden sich Teilnehmer. Viele seien beim Kurs-Höchststand von 5 Euro eingestiegen. Ihnen macht der Kurseinbruch zu schaffen. Gegenwärtig (stand Dienstag, 04.05.) mäandert der Kurs bei etwa 1,60 Euro. Derzeit könne beobachtet werden, dass einige Spieler auf ähnliche Formate überwechseln.

Spieler überlegen Klage

Kritik ruft auch die Tatsache hervor, dass von Teilnehmern der Eindruck vermittelt worden sei, dass es sich beim “Nugget Game” um eine Wertanlage handle. Laut AK überlegten viele Spieler eine Klage. Einfach wird die Sache nicht, Lopoca ist auf Zypern und Malta angesiedelt – und wird sich tunlichst von solchen Verkäufer-Praktiken distanzieren. Möglich wäre es allerdings, einen Schaden direkt bei den Verkäufern bzw. Sponsoren einzuklagen. Überhaupt sei es fraglich, in welcher Funktion diese aufträten – ob sich hier etwa Haftbarkeiten aus einem aktiven Provisionsgeschäft ergäben. Aus rein rechtlicher Sicht tun sich hier jedenfalls mehrere Fragezeichen auf.

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