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Notwehr: Freispruch trotz Nasenbruchs

Wegen Körperverletzung schuldig gesprochen wurde der unbescholtene Erstangeklagte.
Wegen Körperverletzung schuldig gesprochen wurde der unbescholtene Erstangeklagte. ©Bilderbox
Bludenz/Feldkirch - Zwei Flüchtlinge fügten einander Knochenbrüche zu, aber nur einer wurde verurteilt.

Der 29-Jährige aus Somalia hat am 28. Mai in Bludenz seinem 24-jährigen Landsmann mit Faustschlägen die Nase und den knöchernen Boden der Augenhöhle gebrochen. Dennoch wurde der Zweitangeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richterin Nadine Heim begründete den Freispruch für den von Andreas Mandl verteidigten Vorbestraften damit, dass der Zweitangeklagte sich in Notwehr verteidigt habe. Dabei habe er die Grenzen der zulässigen Notwehr nicht überschritten, meint die Strafrichterin. Der Zweitangeklagte habe sich im zulässigen Ausmaß mit Faustschlägen gegen die Faustschläge des Erstangeklagten gewehrt.

Verurteilt

Wegen Körperverletzung schuldig gesprochen wurde der unbescholtene Erstangeklagte. Der Untersuchungshäftling wurde zu einer Geldstrafe von 240 Euro (60 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Erstangeklagte hat nach Ansicht des Gerichts den gebrochenen kleinen linken Finger des Zweitangeklagten zu verantworten. Den Fingerbruch soll sich der Zweitangeklagte zugezogen haben, als er am 1. Juni beim Bludenzer Bahnhof Faustschläge des Erstangeklagten abgewehrt hat oder durch die Schläge auf die Stiege gestürzt ist.

Den Bruch des kleinen Fingers wertete die Richterin im Unterschied zur Staatsanwaltschaft nicht als schwere Körperverletzung, sondern als leichte Körperverletzung. Weil es sich beim kleinen Finger um einen untergeordneten Knochen handle.

Dem Antrag von Verteidiger Michael Konzett auf eine Diversion für den Erstangeklagten gab die Richterin nicht statt. Schließlich sei der 24-Jährige bei beiden Vorfällen der Aggressor gewesen.

Die beiden Flüchtlinge aus Somalia sollen bis zu den Gewalttaten miteinander befreundet gewesen sein. Dann soll es unter Alkoholeinfluss zu wechselseitigen Beleidigungen gekommen sein.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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