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Notstandshilfe erschlichen, dafür zu 2250 Euro Strafe verurteilt

Angestellte verschwieg einkommen
Angestellte verschwieg einkommen ©VOL.AT/Steureer
Eine 37-jährige Angestellte verschwieg ihre Beschäftigung, was das Gericht als schweren Betrug wertete.

Eine Zeit war die Frau wirklich arbeitslos, doch dann fand die Angestellte wieder einen Job. Sie verdiente nicht schlecht, verschwieg dies allerdings in einem Antragsformular für Notstandshilfe. Schwerer Betrug urteilte das Gericht und verhängte eine unbedingte Geldstrafe von 2.520 Euro. Weitere 2520 Euro gab es auf Bewährung. „Es geht einfach nicht, dass das AMS allen Leuten einfach Gelder auszahlt“, so das Gericht. Die erschlichenen 7.000 Euro muss die Frau zurückzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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