Das Missbrauchsopfer hatte sich an die Öffentlichkeit gewagt und gegenüber dem “Kurier” von den seelischen Qualen berichtet, die sie auch heute noch plagen. Der Prozess gegen ihren Peiniger ging über mehrere Jahre und fand im März dieses Jahres mit der rechtskräftigen Verurteilung ein vermeintliches juristisches Ende. Doch noch immer beschäftigen sich die Gerichte mit dem Fall. Denn der Verurteilte hat seine Haft noch nicht angetreten. Er hat um Haftaufschub angesucht.
Opfer leben in Angst
Karin Kaufmann vom Dornbirner Verein “Schmetterling”, der Betroffenen von sexualisierter Gewalt und deren Angehörigen zur Seite steht, kennt den Fall der jungen Vorarlbergerin gut. “Es gibt für die Opfer kaum etwas Belastenderes, als dass sie mit der dauernden Unsicherheit leben müssen, dem Täter auf der Straße begegnen zu können. Die Angeklagten und die Verurteilten wissen alles von den Opfern. Sie erfahren aus den Gerichtsakten sogar die aktuelle Anschrift ihrer Opfer, während die Opfer keine Informationen erhalten, wo sich ihr ehemaliger Peiniger aufhält”, erklärt Kaufmann im Gespräch mit der APA.
Verfahren dauern zu lange
Eine “Katastrophe” sei auch die Tatsache, dass die Verfahren so lange dauern würden. “Im konkreten Fall hat sich das Opfer als 16-Jährige von ihrem Peiniger befreien können und dann von ihren Qualen erzählt. Jetzt, rund acht Jahre später, ist der Fall immer noch nicht abgeschlossen”, so Kaufmann. Damit werde für das Opfer alles noch schwerer – aber auch für die Täter: “Sie müssen sich trotz der langen Dauer nicht mit ihren Taten auseinandersetzen, sondern verharren in einem Stadium der Verteidigung und oftmals der Selbstverleugnung.” So verwundere es auch nicht, dass viele Täter Neurosen und andere Nervenkrankheiten ausbilden würden.
Auch der Peiniger der jungen Vorarlbergerin soll laut “Kurier” selbst von einer Nervenkrankheit sprechen. Der Gerichtspsychiater Reinhard Haller soll eine Gutachten zum Gesundheitszustand des Verurteilten erstellen.
Der Mann soll inzwischen wieder mit einer neuen Lebensgefährtin zusammenleben, die einen 14-jährigen Sohn und eine zwölfjährige Tochter hat. Das Gericht wartet auf das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens, bevor eine Entscheidung über den Haftantritt getroffen wird.
(APA)
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