Nach etlichen Stunden Verhandlung, mehreren Zeugen und zwei Sachverständigen verkündete Bettina Sperger, Strafrichterin am Bezirksgericht Bludenz nach zehnminütiger Überlegung den Urteilsspruch: Beide Bauhofarbeiter der Montafoner Gemeinde werden vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. „Es handelt sich um alpines Gelände und es gibt keinerlei Vorschriften, wie Wege genau gewartet werden müssen. Zudem können sie nicht ständig kontrolliert werden“, so die Richterin. Die zwei Angeklagten hatten im Frühjahr 2016 die Holzlatten mit einer Druckprobe geprüft, dieser hatte der Holzrundling standgehalten. Dass er im Oktober 2016 brach, konnte niemand ahnen.
Eigenverantwortlichkeit
„Jeder Freizeitsportler hat eine gewisse Eigenverantwortlichkeit“, so die Richterin weiter. Dass der obere Rundling durch einen speziellen Substanzpilz geschwächt war, konnten die beiden Bauhofmitarbeiter nicht ahnen. Und beide Sachverständigen betonten, dass mehrere unglückliche Eigenschaften zusammen trafen, weshalb der Unfall überhaupt passieren konnte. „Die Männer haben – soweit ich das beim Lokalaugenschein gesehen habe – ihre Arbeit gewissenhaft und sorgfältig gemacht“, so einer der hinzugezogenen Experten. Das Verfahren gegen die Gemeinde, ob sie allenfalls eine Verantwortung trifft, wurde ausgeschieden. Ob der Freispruch rechtskräftig wird, ist noch offen.
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