Mit der Uni Wien und der Uni Graz wollen die nach Studentenzahlen größten Hochschulen des Landes ab Herbst Gebühren von Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten einheben, auch die studentenstarke Wirtschaftsuniversität (WU) bittet diese Gruppen zur Kasse. Die überwiegende Mehrzahl der Universitäten hat sich aber gegen Gebühren entschieden.
TU Wien will keine Studiengebühren
“Ausreißer” unter den großen Unis war bisher die Technische Universität (TU) Wien: An der viertgrößten Uni wurde der Antrag auf Gebühreneinhebung abgelehnt.
Ansonsten haben sich vor allem mittelgroße und kleinere Unis gegen die Einführung ausgesprochen: Keine Gebühren geben wird es auch an der Uni Salzburg, der Uni Klagenfurt, den Medizin-Unis Innsbruck und Graz, der Montanuni Leoben, den Musik-Unis Wien und Graz, der Kunstuni Linz, der Akademie der Bildenden Künste und der Universität für angewandte Kunst geben.Für den Sprecher der Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten, Helmut Fuchs (Uni Wien), ist diese Entwicklung nachvollziehbar.
Größere Unis – größere finanzielle Probleme
“Es gibt schon Berechnungen, laut denen gerade die größeren Universitäten auch die größeren Finanzprobleme haben”, so Fuchs . Mit den sechs Kunstuniversitäten, den drei Medizin-Unis und der Veterinärmedizinischen Universität hätten außerdem zehn der kleineren Unis “beinharte Zugangsregeln” – und damit nicht mit ständig steigenden Studentenzahlen zu kämpfen. Die technisch ausgerichteten Unis wiederum würden zwar in einigen Fächern Kapazitätsprobleme haben, aber nicht Massenfächer wie etwa in den geisteswissenschaftlichen Studienrichtungen anbieten.
Derzeit ist nicht klar, ob Unis im Rahmen ihrer Autonomie überhaupt Gebühren einführen dürfen. Dies wird voraussichtlich erst der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entscheiden, dessen Anrufung bereits von mehreren Seiten angekündigt wurde. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) hatte die Unis unter Berufung auf ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer aufgerufen, autonom Studiengebühren einzuheben. Die SPÖ beruft sich hingegen auf Gutachten, wonach gar keine Gebühren mehr eingehoben werden dürfen.
Auch Rückerstattung der Studiengebühren möglich
Fuchs setzt dabei auf eine schnelle Entscheidung des VfGH. “Ich hoffe auch sehr, dass die Sache von der ÖH nicht destruktiv betrieben wird” – nämlich indem die Studentenvertreter nicht Massenverfahren unterstützen, sondern nur Musterverfahren. Es habe ja niemand einen Nachteil: Wer einen Antrag auf Feststellung stelle, müsse bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Senats nicht bezahlen. Außerdem erstatte die Universität Wien im Fall des Falles allen Studenten zu Unrecht erhobene Gebühren zurück – auch jenen, die keine Rechtsmittel erheben.
Eine rasche Entscheidung wäre dabei laut Fuchs durchaus möglich: Der Senat werde aus den Rechtsmitteln eines oder ein paar auswählen und möglichst noch vor oder im Sommer entscheiden. Damit stünde dann der Weg zum VfGH frei – dieser habe ebenfalls Möglichkeiten, Massenbeschwerden abzuwenden.
(APA)
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