Primar Haller für "VN" in St. Pölten

Gerichtspsychiater Primar Reinhard Haller verfolgt den Fritzl- Prozess exklusiv für die "Vorarlberger Nachrichten". In täglichen Video- Interviews mit "Vorarlberg Online" ordnet er das aktuelle Prozessgeschehen ein. Lesen Sie hier Hallers Vorbericht zum Jahrhundertprozess.
 
 
Öffentlicher Pranger oder Geheimjustiz
Von Primar Dr. Reinhard Haller
redaktion@vn.vol.at

Der heutige Beginn des Prozesses gegen Josef Fritzl bestätigt, was sich im Vorfeld abgezeichnet hat. Er bricht, was weltweites Interesse und medialen Hype betrifft, alle Dimensionen und stellt einen Meilenstein in unserer Justizgeschichte dar. Das Unterweger- Verfahren im Jahr 1994 war der erste Prozess nach amerikanischem Vorbild. Jenes gegen das „Bombenhirn" Franz Fuchs, das einen Quantensprung in den kriminaltechnischen Methoden gebracht hat, wurde europaweit beachtet, aber in erster Linie als Ende eines Alptraums empfunden. Der Prozess gegen Josef Fritzl beweist die ungemeine Faszination des Bösen. Er wirft aber auch die Frage auf, wo die Öffentlichkeit endet und das Private beginnt und wie die Justiz bei einem solchen Verbrechen vorgehen soll. Sie befindet sich in einem Dilemma zwischen dem mittelalterlichen Muster der öffentlichen Hinrichtung und den Gefahren eines Gerichtswesens, von welcher das Volk ausgeschlossen bleibt.

Beim Fall Fritzl wurde die Öffentlichkeit vom ersten Tag an mit umfassenden Informationen versorgt, ohne dass die Folgen eines solchen Vorgehens für die Opfer bedacht worden sind. Die polizeilichen Ermittler gaben schon am ersten Tag den Namen des Täters bekannt und veröffentlichten dessen Foto. Auf unerklärlichen Wegen drangen bald ausführliche „Live- Aussagen" des Beschuldigten aus dem Kerker heraus. Selbst das bis zum Verfahren geheim zu haltende psychiatrische Gutachten wurde – ebenso wie die Anklageschrift – mit allen Details medial ausgebreitet. Man fühlt sich bei dieser Art der Transparenz an Karl Kraus erinnert, welcher 1906 gemeint hat, dass es bei Sexualstraftaten „die beunruhigte österreichische Sittlichkeit sogar auf die Unterwäsche scharf hat". Wenn man die ganze mediale Maschinerie sieht, fragt man fast, ob für Fritzl nicht schon der Spießrutenlauf durch das Kamerameer und die Bloßstellung vor den Medien der Welt eine erhebliche Teilstrafe darstellt.

Nur der "Mister X"

Diesen Auswüchsen stehen die Gefahren, aber auch die – aus der Sicht der Opfer unbestreitbaren Vorteile – der Geheimjustiz gegenüber. Als in Großbritannien kürzlich einem 56- jährigen Mann, welcher seine 2 Töchter ab deren 8. bzw. 10. Lebensjahr durch 25 Jahre mehr als 1000 Mal vergewaltigt und mit ihnen 9 Kinder gezeugt hatte, der Prozess gemacht wurde, wurde zum Schutz der Opfer sogar dessen Identität geheim gehalten. Zum Missfallen der englischen Medien, welche zuvor das Handling des Amstetten- Falles scharf kritisiert hatten, sprach das Gericht beim Angeklagten nur von „Mister X".

Das Landesgericht in St. Pölten geht auf dem Boden unserer Rechtsordnung einen vernünftigen Mittelweg zwischen dem Bedürfnis, das Böse an den Pranger zu stellen und jenem, den öffentlichen Voyeurismus im Interesse der Opfer zurückzuweisen. Der Prozess wurde logistisch gut vorbereitet, Stadt und Gericht sehen sich dem Megaansturm gewachsen. In einem gewissen Kontrast dazu steht das auffallend sparsame Prozessprogramm: Kaum Zeugen, nur Videoaufzeichnungen von den Einvernahmen des Hauptopfers, ganze 4 Sachverständige. Diese Selbstbeschränkung soll offensichtlich die Gefahr, dass auf diversen Nebenwegen Details über die Opfer bekannt werden, hintanhalten. Wenn mit Rücksicht auf diese die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, so muss man vom Gericht erst recht eine offene Antwort auf die uns alle interessierende Frage, wie solche Taten in einer zivilisierten Gesellschaft mit all ihren sozialen Sicherungen über einen so langen Zeitraum passieren konnten, fordern.

Der heutige Beginn des Prozesses gegen Josef Fritzl bestätigt, was sich im Vorfeld abgezeichnet hat. Er bricht, was weltweites Interesse und medialen Hype betrifft, alle Dimensionen und stellt einen Meilenstein in unserer Justizgeschichte dar. Das Unterweger- Verfahren im Jahr 1994 war der erste Prozess nach amerikanischem Vorbild. Jenes gegen das „Bombenhirn" Franz Fuchs, das einen Quantensprung in den kriminaltechnischen Methoden gebracht hat, wurde europaweit beachtet, aber in erster Linie als Ende eines Alptraums empfunden. Der Prozess gegen Josef Fritzl beweist die ungemeine Faszination des Bösen. Er wirft aber auch die Frage auf, wo die Öffentlichkeit endet und das Private beginnt und wie die Justiz bei einem solchen Verbrechen vorgehen soll. Sie befindet sich in einem Dilemma zwischen dem mittelalterlichen Muster der öffentlichen Hinrichtung und den Gefahren eines Gerichtswesens, von welcher das Volk ausgeschlossen bleibt.

Beim Fall Fritzl wurde die Öffentlichkeit vom ersten Tag an mit umfassenden Informationen versorgt, ohne dass die Folgen eines solchen Vorgehens für die Opfer bedacht worden sind. Die polizeilichen Ermittler gaben schon am ersten Tag den Namen des Täters bekannt und veröffentlichten dessen Foto. Auf unerklärlichen Wegen drangen bald ausführliche „Live- Aussagen" des Beschuldigten aus dem Kerker heraus. Selbst das bis zum Verfahren geheim zu haltende psychiatrische Gutachten wurde – ebenso wie die Anklageschrift – mit allen Details medial ausgebreitet. Man fühlt sich bei dieser Art der Transparenz an Karl Kraus erinnert, welcher 1906 gemeint hat, dass es bei Sexualstraftaten „die beunruhigte österreichische Sittlichkeit sogar auf die Unterwäsche scharf hat". Wenn man die ganze mediale Maschinerie sieht, fragt man fast, ob für Fritzl nicht schon der Spießrutenlauf durch das Kamerameer und die Bloßstellung vor den Medien der Welt eine erhebliche Teilstrafe darstellt.


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Kommentar von:Wolfgaengle15.03.2009 22:27 Uhr
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Liebes Vol-Team!...
... die letzten zwei Absätze entsprechen den ersten zwei ;)...
Kommentar von:gossip15.03.2009 21:37 Uhr
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Haller Haller
auf welcher Seite steht er eigentlich? Auf beiden oder hat er die Seite gewechselt und kehrt bei (eigenem) Bedarf wieder zurück?
 
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