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Lehrer-Dienstrecht: Studie empfiehlt "offenen Lehrerarbeitsmarkt"

Ein für alle Pädagogen geltendes einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht, die "Umwandlung des Beamtenstatus in ein privatrechtliches Dienstverhältnis analog dem Angestelltenrecht" bzw. die Rücknahme des "sehr hohen Kündigungsschutzes" , die Etablierung eines "offenen Lehrerarbeitsmarkts" und eine "explizite Anwesenheitsverpflichtung" schlägt eine Studie des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) vor.

Für ihre Arbeit haben Kurt Schmid und Richard Pirolt vom ibw internationale Studien sowie die Systeme der dabei erfolgreichsten Staaten durchleuchtet. Daraus wurden dann “Diskussionspunkte für eine Reform in Österreich” erstellt.

Unter anderem heißt es darin: “International ist eine Tendenz in Richtung privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse (Angestelltenverhältnis/Vertragsbedienstete) feststellbar. Auch für Österreich würde sich eine Umwandlung des Beamtenstatus in ein privatrechtliches Dienstverhältnis analog dem Angestelltenrecht anbieten.” Eine Neuregelung würde allerdings grundsätzlich nur neu eintretende Lehrer betreffen – dafür gebe es im nächsten Jahrzehnt aufgrund der bevorstehenden Pensionswelle ein “demografisches Fenster”. Nachteil: Es würden dann zwei parallele Systeme existieren. Alternativ wäre es möglich, wie beim neuen Landeslehrer-Dienstrecht 2001 eine Urabstimmung unter der Lehrerschaft über das neue Modell abzuhalten oder eine Opting-In-Möglichkeit für bestehende Verträge zu schaffen.

Zu “kündigungsrechtlichen Überlegungen” heißt es, dass die PISA-Topperformer zeigen, dass “zumindest die formale rechtliche Möglichkeit bestehen sollte, sich von Lehrer/innen aufgrund unzureichender Leistungen bzw. im Falle struktureller Notwendigkeiten trennen zu können” – auch wenn sie Beamte sind wie etwa in Finnland und Island.

Wesentliche Elemente eines “offenen Lehrerarbeitsmarkts” sind laut Studie die Bewerbung der Lehrer bei den Schulen im Rahmen einer offenen Ausschreibung sowie die Verlagerung der Auswahlkompetenz an die Schulen. Zur Abdeckung temporärer Personalengpässe (Supplierungen) und als “Systemelement bei strukturellen Änderungen im Lehrerbedarf” (z.B, bei sinkenden Schülerzahlen, Schulschließungen, etc.) sollte eine “Personalkräftepool” etabliert werden.

Beim Thema Arbeitszeit sehen die Autoren im Arbeitszeitmodell der Landeslehrer, das ohne explizite Festschreibung Aspekte einer Anwesenheitspflicht enthält, ein Vorbild. Es stelle sich aber die Frage, in wie weit nicht auch in Österreich der Grundsatz gelten sollte: “Der Arbeitsplatz des/r Lehrers/Lehrerin ist die Schule.” Folge man diesem Ansatz, “dann spräche dies für die Einbeziehung einer expliziten Anwesenheitsverpflichtung an der Schule in das Arbeitszeitmodell.”

Bei der Frage der Verpflichtung zur Weiterbildung können Schmid und Pirolt aus dem internationalen Vergleich keine Empfehlung ableiten – zu unterschiedlich sind die Regelungen sowohl im internationalen Kontext als auch in den PISA-Top-Ländern selbst.

Beim Thema Gehalt empfehlen die Autoren eine Durchforstung und Straffung der Zulagenregelungen – dabei sollte auch gefragt werden, welche Aufgaben als “normale Arbeitstätigkeit”aufzufassen und durch das Grundgehalt abgedeckt sind und welche Zusatzaufgaben darstellen, die mit Zulagen entlohnt werden. Außerdem könne es sinnvoll sein, die Vergabekompetenz für Zulagen an die Schule zu verlagern. Und “last but not least” wäre es auch möglich, “Gehaltsvorrückungen an die Weiterbildungsaktivität der Lehrer zu koppeln”.

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