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IGH weist Völkermord-Klage ab

Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen (IGH) hat eine Völkermord-Klage Bosnien-Herzegowinas gegen Serbien abgewiesen. Serbien sei nicht des Völkermordes schuldig.

Serbien sei nicht des Völkermordes in der einstigen Bosniaken-Enklave Srebrenica im Sommer 1995 schuldig gewesen und sei daran auch nicht beteiligt gewesen, heißt es in dem am Montag in Den Haag verkündeten Urteil. Die Forderung Sarajewos an Belgrad, einen Schadenersatz in Höhe von 100 Milliarden Dollar (76,1 Mrd. Euro) zu leisten, sei daher „ohne Grundlage“.

Allerdings habe Serbien nicht seine Pflicht erfüllt, den Völkermord zu verhindern, heißt es in dem Urteil weiter. Auch habe es Belgrad unterlassen, den Hauptverantwortlichen für den Völkermord, den einstigen bosnisch-serbischen Militärchef, Ratko Mladic, festzunehmen und an das UNO-Kriegsverbrechertribunal zu überstellen. Serbien solle daher „augenblicklich“ seiner Verpflichtung nachkommen und mit dem UNO-Kriegsverbrechertribunal voll zusammenarbeiten. Die Klage war im Jänner 1993 von Bosnien-Herzegowina gegen die damalige Bundesrepublik Jugoslawien eingebracht worden, deren Rechtsnachfolgerin Serbien ist.

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