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Wegerecht-Streit am Dornbirner Karren

©Stiplovsek
Dornbirn - Nachdem die Stadt Dornbirn die Zufahrt zur Karren-Bergstation zur Gemeindestraße erklärt hat, wurde der Weg frei für die Einleitung eines Enteignungsverfahrens.
"Wegerecht erhalten"

Derzeit liegt, so der Aufsichtsratsvorsitzende der Dornbirner Seilbahngesellschaft, Martin Ruepp, der Antrag beim Land. Je nachdem wie dort entschieden wird, sind dann die Gerichte am Zug.

Klärung der Rechtslage

Demnächst ist eine Begehung durch Vertreter des Landes vorgesehen. Dabei wird festzustellen sein, ob eine Enteignung überhaupt rechtens ist. Immerhin muss ein großes öffentliches Interesse vorliegen. Vizebürgermeister Ruepp ist überzeugt, dass dies der Fall ist, weil es sich um ein Ausflugsgebiet handelt und auch der Sicherheitsaspekt zu berücksichtigen sei. Konkret geht es um ein rund 100 Meter langes Wegstück, für das die Stadt unbedingt ein uneingeschränktes Fahrrecht will. In früheren Gerichtsentscheiden wurde der Seilbahngesellschaft mit der Stadt als Hauptgesellschafterin ein beschränktes Fahrrecht eingeräumt, allerdings nur auf einer Breite von zwei Metern und nur für betriebsnotwendige Fahrten. Versorgungsfahrten für die Gastronomie auf dem Karren dürfen keine durchgeführt werden. Auch besteht für die Stadt keine Möglichkeit, eines Tages das Restaurant zu erweitern oder andere Zubauten auf dem Karrenfelsen zu errichten, solange sich der Grundeigentümer vom Kühberg quer legt. Unterstützt wird das Enteignungsverfahren auch von der SPÖ und den Freiheitlichen, während es die Grünen noch einmal auf sanfte Art versuchen und einen unabhängigen Vermittler einschalten wollen. Für Ruepp ein sinnloser Versuch, da bisher jeder diesbezügliche Versuch gescheitert sei. Albert Matiz, der Sprecher des Grundeigentümers, könnte sich vorstellen, der Stadt gegen eine entsprechende Abgeltung ein eingeschränktes Fahrrecht einzuräumen. Aber auf keinen Fall mehr. Weitere Bautätigkeiten auf dem Felsen oberhalb von Dornbirn wünscht er sich keine. Er will, dass am Kühberg auch weiterhin Ruhe herrscht.

Pikantes Detail

Der Grundbesitz des Nachbarn auf dem Kühberg umfasst eine Fläche im Ausmaß von rund 40 Hektar. Im Grundbuch scheint auch der Name eines Verdächtigen in der Testamentsaffäre auf: Walter M. hat sich 1985 ein Pfandrecht in Höhe von 400.000 Schilling eintragen lassen.

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