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Staatsanwaltschaft prüft Betrugsverdacht gegen Psychiater Haller

Bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck sind unter der Aktenzahl 26 St 2/10g Ermittlungen gegen den renommierten Vorarlberger Gerichtspsychiater Reinhard Haller anhängig.
Rechtsstreit um Gutachten

Das bestätigte Behördensprecher Hansjörg Mayr am Freitag der APA. Es geht um den Vorwurf des Betrugs, der Verleumdung und der Falschaussage. Für Haller, der zu den Anschuldigungen bisher nicht vernommen wurde, gilt die Unschuldsvermutung.

“Es ist einerseits der Vorwurf erhoben worden, dass Doktor Haller seine Gutachten nicht richtig macht. Daneben wird behauptet, dass er Tests verrechnet hat, die er gar nicht durchgeführt hat. Das wird nun von uns überprüft”, sagte Mayr.

Wie der Sprecher darlegte, sei Haller vom Gerichtsgutachten-Geschädigten-Verband (GGGV) zur Anzeige gebracht worden. Haller habe seinerseits den Anwalt des GGGV angezeigt, “weil er behauptet, dieser habe in einem Zivilverfahren unrichtige Behauptungen aufgestellt”. Der anerkannte und von der Justiz vielbeschäftigte Psychiater war für die APA vorerst nicht erreichbar.

Der Betrugsvorwurf bezieht sich auf zwei Fälle, in dem der Gerichtspsychiater im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit der Justiz den sogenannten Minnesota Multiphasic Personality Inventory (MMPI)-Persönlichkeitstest verrechnet haben soll, der ein gängiges Hilfsmittel bei der Untersuchung der Persönlichkeitsstruktur von psychisch Kranken darstellt.

Der vor rund 80 Jahren in den USA entwickelte Test umfasst an die 570 Items und dauert zwei bis drei Stunden. Laut GGGV soll Haller jedoch in den beiden Fällen das Psychopathologische Kurzverfahren (PPKV) – eine abgespeckte Variante, die nur 72 Items enthält – angewandt haben, das maximal 15 Minuten in Anspruch nimmt. Dennoch habe Haller jeweils den kostspieligeren MMPI-Test abgerechnet.

Unterdessen hat Haller erstmals zum nicht rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts Innsbruck Stellung genommen, demzufolge behauptet werden darf, dass ein von ihm abgegebenes Prognose-Gutachten einen “Kunstfehler” darstellt, da es “schwere Mängel” aufweise. Der verlorene Prozess kratze an seinem Ruf, sagte der vielbeschäftigte Gutachter am Freitag in einem Interview mit dem ORF-Vorarlberg. Es sei ein Fehler gewesen, den Prozess anzustrengen. “Gerade in Pressesachen” sei es häufig so, dass man in der ersten Instanz “Probleme habe”, weil es hier nur auf die subjektive Wertung des Richters ankomme.

“Ich bin fachlich absolut zuversichtlich, dass man in der zweiten Instanz überzeugen kann. Juristisch gibt es nach Auskunft meiner Anwälte genügend Anhaltspunkte, um dieses Urteil richtig stellen zu lassen”, deponierte Haller.

Gegenüber den “Vorarlberger Nachrichten” erklärte Haller, er habe für sein Gutachten “psychiatrische, klinische Methoden angewandt – explorieren, psychopathologische Befunde und so weiter”. Die von ihm eingesetzten projektiven Tests, die zumindest Teile der Wissenschaft für überholt halten, wären “nur Hilfsbefunde, auch deshalb, weil sie fälschungsanfällig sind. Diese Tests werden nur zusätzlich, quasi als Fleißaufgabe, gemacht.”

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