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Schutz vor der eigenen Familie

Dornbirn/VN - Wer in die Situation kommt als Zeuge gegen Vater, Bruder oder Tochter aussagen zu müssen, hat außerdem noch das Instrument der Wegweisung oder des Betretungsverbots zu Hilfe.

„Kommt es in der Familie zu Gewalt, schlägt also beispielsweise der Mann die Frau oder geht der Sohn gegen den gebrechlichen Vater vor, so hat die Polizei die Möglichkeit, sofort eine Wegweisung auszusprechen“, so Rechtsanwalt Stefan Denifl, der sich im Rahmen der Institution „Weißer Ring“ für Opfer einsetzt. „Diese Maßnahme gilt 14 Tage und kann vom Gericht auf 12 Monate ausgedehnt werden“, so Denifl. Auf diese Weise können Opfer, die oft die einzigen Zeugen sind, fürs Erste geschützt werden auch wenn sie später von ihrem Recht, nicht gegen einen nahestehenden Verwandten aussagen zu wollen, Gebrauch machen. ec

Wegweisungen

Wegweisungen bzw. Betretungsverbote seit Inkrafttreten des 2.Gewaltschutzgesetzes 1997 und verhängte Verwaltungsstrafen wegen Zuwiderhandelns (österreichweit): 1997: 1449 Fälle (Wegweisungen bzw. Betretungsverbote) – 138 Verwaltungsstrafen 2000: 3354 Fälle – 430 Verwaltungsstrafen 2005: 5618 Fälle – 668 Verwaltungsstrafen 2009: 6731 – 655 Verwaltungsstrafen

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