Grund dafür: Die Beschuldigten der derzeit suspendierte Gerichtsvorsteher Erich Mayer und die Leiterin der Exekutionsabteilung sollen ihre Mithilfe bei den Ermittlungen im Rahmen der Revision verweigern. Mayer wird vorgeworfen, eine nicht juristisch ausgebildete Mitarbeiterin angestiftet zu haben, in seinem Namen Exekutionsbewilligungen zu unterschreiben. In der anonymen Anzeige wird vermutet, dass sich Mayer den umfangreichen Arbeitsaufwand ersparen wollte. Mehr als 800 Bescheide könnten ungültig sein. Die Mithilfe der Beschuldigten würde die Arbeit der Prüfer wesentlich erleichtern. Die Beschuldigten könnten selbst darlegen, welche Dokumente sie gefälscht haben. Tun sie das nicht, müssten aufwändige graphologische Untersuchungen gemacht werden. Die Abteilungsleiterin, welche die Unterschriften mit fremdem Namen auf die Exekutionsbewilligungen leistete, soll sich derzeit im Krankenstand befinden.
Formell nicht korrekt
Justizintern ist der Vorfall seit August bekannt. Ans Licht der Öffentlichkeit kam er erst vor einem Monat. Die Korruptions-Staatsanwaltschaft in Wien prüft, ob die Vorwürfe strafrechtlich relevant sind. Es gebe Hinweise, dass in formeller Hinsicht nicht korrekt gearbeitet wurde, ließ deren Sprecher in einer ersten Stellungnahme verlauten. Hinweise auf Eigen- oder Fremdbevorteilung gebe es nicht. Parallel zu den Ermittlungen laufen Befragungen im Rahmen der Dienstaufsicht. Erich Mayer ist seit Ende 2005 Gerichtsvorsteher in Bludenz. Vor zwei Wochen wurde er suspendiert.
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