Aus unserer Sicht hat sich wenig geändert, bestätigt Verfahrensleiter Dr. Edmund Kräutler. Zwischenzeitlich liegt der Antrag von Naturschutzanwältin Katharina Lins vor, das Bauvorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Die Abteilung Umweltschutz des Landes prüft das noch.
Entscheidung unzulässig
Während dieses Feststellungsverfahren läuft, macht die BH Bregenz im Bauverfahren zwar weiter, aber eine Entscheidung wäre gar nicht zulässig. Praktisch fehlt ohnedies immer noch das naturschutzfachliche Gutachten von Dr. Hellfried Niederl. Wir haben ihm keinen Abgabezeitpunkt vorgegeben, gingen aber schon davon aus, dass das Gutachten im Herbst kommt, beteuert Kräutler. Sollte das Land gegen eine Umweltverträglichkeitsprüfung entscheiden, kann Naturschutzanwältin Katharina Lins berufen. Will das Land eine UVP durchführen, steht Salzmann ein Berufungsrecht beim Unabhängigen Verwaltungssenat zu. Eine UVP rollt quasi alle Fragestellungen von Naturschutz, Wasserrecht und Gewerberecht noch einmal auf. Verfahrensleiter Edmund Kräutler dürfte das dann nicht mehr im aktiven Dienst erleben. Er geht mit Ende März 2011 in Pension. Dann würde halt mein Nachfolger weitermachen. Lieber hätte Kräutler das Rohrspitzverfahren abgeschlossen. Aber da bin ich nicht sehr optimistisch.
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