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Rohrspitz: Umwidmung empfohlen

(VN) Bregenz - Der 22-köpfige Raumplanungsbeirat hat der Landesregierung gestern mit einer Stimmenthaltung, fünf Gegenstimmen und 16 Befürwortern empfohlen, die Flächenwidmung am Fuß­acher Rohrspitz zu genehmigen. Erst wenn diese Genehmigung vorliegt, kann das Behördenverfahren über die umfangreiche Neugestaltung des Salzmann-Hafens in einen Baubescheid münden.
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„Es war eine intensive Diskussion“, so Landesrat Karlheinz Rüdisser um 19 Uhr. Die Sitzung dauerte drei Stunden. Günter Salzmann plant bekanntlich, seine deutlich in die Jahre gekommene Freizeitanlage im Natura-2000-Gebiet am Rohrspitz vollständig zu ersetzen. Er hat das Architekturbüro Baumschlager-Eberle mit der Planung beauftragt und Baumeister Ing. Michael Hassler mit der Durchführung des Projektes. Demzufolge soll am Rohrspitz eine Tiefgarage für 220 Pkw ausgehoben werden. Eine eigens konzipierte Bootsgarage böte 34 Motorbooten Platz. Neben Restaurant und Kiosk plant Salzmann ein kleines Hotel mit zwölf Doppelzimmern und den Fortbestand des Campingplatzes. Obwohl der Bauwerber nach eigenem Bekunden die Anzahl der Bootsliegeplätze nicht erweitern will und die parkenden Autos durch die Tiefgarage künftig eben unter die Erde verbannen würde, regte sich von Beginn an erheblicher Widerstand der Naturschützer. Sie waren es auch, die dem Widmungsverfahren durch die Gemeinde Fußach Fehler nachwiesen.

Geringfügige Änderungen

Laut Dr. Wilfried Bertsch, Vorstand der Abteilung Raumplanung und Baurecht, kann dabei „nur von einem Formmangel die Rede sein“. Die Frage, „ob es inhaltlich eine andere Entscheidung der Gemeindevertreter gegeben hätte“, wenn die Information über das Projekt breiter gestreut worden wäre, beantwortet Bertsch mit „nein“. Seinem Empfinden nach geht es nur „um geringfügige Änderungen“ der Widmung einer Fläche von insgesamt mehr als 30.000 m2. „Letztendlich ging es uns um die Festlegung, was die neu zu widmende Freihalte-Sonderfläche „Marina“ genau umfasst. Bertsch hielt sich dabei an die im Brockhaus ausgewiesene Mehrfachnutzung im Bereich eines Hafens. Marina bedeute quasi „ein Auffangbecken für verschiedene Begriffe wie Campingplatz, Hafen, Restaurant und Hotel“. Hat der Begriff Grenzen? „Ja, diese Definition hat auch ihr Ende.“ Fußach habe diese Grenzen im Umweltbericht genau aufgezeigt. „Wenn jemand versuchen wollte, dort Bootsbekleidung zu verkaufen oder Außenbordmotoren, oder eine kleine Werft einrichtete, dann wäre das nicht mehr widmungskonform.“ Wie geht‘s nun weiter? Die Raumplanung des Landes wird ob der politischen Brisanz des Themas kommenden Dienstag die Landesregierung um einen formellen Beschluss bitten. „Dann formulieren wir die aufsichtsbehördliche Bewilligung und Fußach kann die Widmung durchführen“, steckt Bertsch die Ziele.

 

Laut Wilfried Bertsch von der Raumplanung geht es um diese Freihalte-Sondergebietsflächen:

FS Parken: 2012 m²

FS Camping: 16.040 m²

FS Marina: 12.773 m2 Freihaltefläche 384 m²

Ersichtlichmachung von Gewässer: 1073 m²

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