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Rafting-Unglück: Ermittlungen entlasten Veranstalter

(VN) Bregenzerwald - Polizei: Bootsführer hatten Auflagen „im Großen und Ganzen“ erfüllt.
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Nach dem Rafting-Unglück auf der Bregenzerach Ende August sind die polizeilichen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit nun abgeschlossen. Aus Sicht der Exekutive hatten die beiden Rafting-Betreiber ihre Auflagebestimmungen im „Großen und Ganzen eingehalten“. Bei dem Zwischenfall in Alberschwende waren sieben Boote gekentert. 78 Teilnehmer wurden ins Wasser gescheudert, neun Personen erlitten leichte Verletzungen.

Baumstämme

Eine der strittigen Fragen war, ob die Bregenzerach zum Zeitpunkt der Rafting-Tour Baumstämme mit sich führte oder nicht. „Nach einer Befragung von Bootsführern und Teilnehmern ist davon auszugehen, dass es keine bzw. nur eine ganz geringe Treibholzführung gegeben hat“, sagte der ermittelnde Beamte Christoph Gargitter auf VN-Anfrage. Diese Aussagen ließen sich durch Videoaufzeichnungen der VKW objektivieren, so der Alpinpolizist weiter. Auch in Sachen Ausrüstung und Aufklärung der Teilnehmer habe soweit alles der Richtigkeit entsprochen. Laut Gargitter führte die Bregenzerach zum Zeitpunkt des Unfalls 350 Kubikmeter Wasser pro Sekunde. Durchschnittlich führe der Fluss eine Wassermenge von rund 50 Kubikmeter. Ob gefahren wird oder nicht, liege im Ermessen der Bootsführer, eine Obergrenze gebe es laut Rafting-Konzession nicht, so Gargitter. Ob die Rafting-Guides die Wassermenge allenfalls unterschätzt haben könnten, müsse ein Sachverständiger klären. Diesen zu bestellen sei aber Sache der Staatsanwaltschaft, so Gargitter. Der Abschlussbericht soll der Ermittlungsbehörde nächste Woche vorliegen.

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