Da der Mann mehrere einschlägige Vorstrafen aufweist, kam am Dienstag bei der Verhandlung im Wiener Straflandesgericht eine bedingte Strafnachsicht nicht mehr infrage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Vorarlberger meldete Rechtsmittel an.
Der Mann hat seit längerem ein Alkoholproblem. Mit dem Geld, das ihm und seiner Ehefrau zur Verfügung stand, fand er nicht das Auslangen. “Jetzt reicht’s mir!”, befand er im Herbst 2007 und setzte sich in einen Zug nach Wien.
Der Reisende steckte vorsorglich ein altes Bundesheer-Messer ein, weil es in der Bundeshauptstadt “viel Gesindel und viele Banden gibt”, wie er nun darlegte. Die Waffe benützte er dann allerdings nicht zur Gefahrenabwehr, sondern zu kriminellen Zwecken: Am 8. November, am Ende eines durchzechten Abends, zückte er das Messer und verlangte von einem Passanten: “Gib mir einen Euro!”
Mehr als die verlangte Münze bekam der Räuber auch nicht zu sehen. Kurz nach der Tat wurde er von der Polizei festgenommen.
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