Die seit mehreren Jahren befristet angestellte Frau hätte in den neuen KV wechseln sollen, der für sie finanzielle Einbußen bedeutet hätte. Als sie sich weigerte, wurde ihre Anstellung nicht verlängert. Das Erstgericht wertete ihr Arbeitsverhältnis nun als aufrecht, das Unternehmen wurde zur Nachzahlung des ausstehenden Gehalts verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Post kündigte an, in Berufung zu gehen.
Die 47-Jährige war laut dem Vorarlberger Post-Betriebsratvorsitzenden Franz Mähr (FSG) seit fünf Jahren halbtags bei der Post beschäftigt, ihr Dienstverhältnis war stets befristet und wurde sechsmal verlängert. Die Post ließ diesen Vertrag mit Ende August auslaufen, als die Mitarbeiterin eine Anstellung nach dem neuen Kollektivvertrag (gültig seit 1. August 2009) ablehnte. Dieser hätte bei gleicher Arbeit finanzielle Einbußen von mehreren hundert Euro brutto für sie bedeutet.
Laut dem bisherigen KV der Post ist ein Dienstverhältnis aber nach einer zweimaligen Verlängerung des Vertrags als unbefristet anzusehen. Laut dem Richter war angesichts der Beschäftigungsdauer der Frau der alte KV anzuwenden. Er sah darauf basierend ein unbefristetes und weiterhin gültiges Arbeitsverhältnis. Die Post muss der Frau nun den ausstehenden Lohn seit August nachzahlen, die 47-Jährige hat ihren Arbeitsplatz wieder. Laut Post-Pressesprecher Michael Homola wird die Post das schriftliche Urteil abwarten und dann eine Entscheidung über eine Berufung treffen. Der Prozess würde dann am Oberlandesgericht Innsbruck weitergeführt werden.
Laut Mähr will der Ex-Monopolist Beschäftigte, die bisher in “illegalen Kettenverträgen” angestellt waren, in den neuen Kollektivvertrag zwingen. Der Richter habe zwar für die schwierige Lage des Unternehmens Verständnis gezeigt, aber klar gemacht, dass dies nicht auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen werden dürfe. Nach seiner Einschätzung sind österreichweit bis zu 1.000 Mitarbeiter in einer ähnlichen Situation wie die 47-Jährige. Wie viele davon den neuen Kollektivvertrag akzeptiert haben, wisse er nicht, so Mähr. Pressesprecher Homola konnte diese Zahl nicht bestätigen. Es würde ihn überraschen, wenn es so viele wären, erklärte er. Allein in Vorarlberg gehen bisher neun Betroffene den Gerichtsweg. Mähr zeigte sich überzeugt, dass weitere sich anschließen werden.
Postgewerkschaftler Mähr zum Prozessausgang
This video is not availabe anymoreFind more videos on https://www.vol.at/video
Klägerin Sonja Gaßner freut sich über den Prozessgewinn
This video is not availabe anymoreFind more videos on https://www.vol.at/video
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.