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LR Stemer: "Was vereinbart ist, ist einzuhalten"

Bregenz – Was sinnvoll daran sein soll, völlig einseitig und vereinbarungswidrig die Verrechnungsansätze pro Lehrperson von 37.000 Euro auf 58.000 Euro anzuheben, ist für Schullandesrat Siegi Stemer nicht nachvollziehbar.
Grüne sehen Geld in Bürokratie versickern

“Im einseitigen Abweichen von einer bestehenden Vereinbarung eine Reform zu sehen, das ist eine eigenartige Logik”, kontert Stemer die jüngsten Vorwürfe von Grünen-Bildungssprecher Harald Walser.

Dass die Länder mehr Lehrerinnen und Lehrer einsetzen als mit dem Bund vereinbart, ist laut Stemer auf deren bildungspolitische Verantwortung zurückzuführen:

– Trotz mehrfacher Urgenz anerkennt der Bund nach wie vor nur eine geringere Zahl von Planstellen im sonderpädagogischen Bereich als faktisch notwendig. Lediglich 2,7 Prozent pro Altersjahrgang werden anerkannt, in Wahrheit haben die Länder die Kosten für rund 4,5 Prozent pro Jahrgang zu tragen. 

- Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl führt in vielen Fällen nicht automatisch zu einem geringeren Lehrerbedarf. Abweichungen haben die Länder zu tragen.

-­ Der Erhalt der Kleinschulen und der Struktur in den dörflichen Gemeinschaften ist einigen Ländern – so zum Beispiel Vorarlberg – besonders wichtig. Auch diese Abweichungen von der Norm tragen die Länder in ihrer Verantwortung für die ländliche Struktur.

Dazu kommen weitere Maßnahmen wie der Einsatz von Stützlehrerinnen und -lehrern, Ressourcen für zusätzliche Sprachförderung, Beratungs- sowie Krisenbegleitlehrerinnen und -lehrer, Schulsozialarbeit, Schülerbetreuung etc.

Über den Einsatz dieser Lehrpersonen besteht völlige Transparenz, so Stemer. In Vorarlberg weiß man über den Einsatz jeder einzelnen Pädagogin und jedes einzelnen Pädagogen Bescheid. Die Länder haben dem Bund in einem aufwändigen Verfahren alle Ressourceneinsätze regelmäßig zu melden, dadurch haben die Bundesstellen einen vollständigen Einblick.

Die von Ministerin Claudia Schmied beabsichtige Verordnung wird von den Ländern aus mehreren Gründen strikt abgelehnt. Das Vorhaben liegt sachlich daneben und ist als einseitiges Abweichen einer bestehenden Vereinbarung zurückzuweisen. “Was vereinbart ist, ist einzuhalten”, bekräftigt LR Stemer.

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