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Kunstfehler bei Magenring-OP: Krankenhaus Bludenz verurteilt

©NEUE
Bludenz - Wegen Behandlungsfehlern beim Einsetzen eines Magenrings hatte ein Patient das Krankenhaus Bludenz geklagt. Und Schadenersatz erhalten.

139 Kilo bei 180 Zentimetern Körpergröße. Bodymaß-Index 43. Das ist satt. Zu satt, befindet ein Oberländer und sagt seinem Bauch den Kampf an. Ein Magenring soll ihm den Heißhunger vergällen.

Starke Schmerzen

Im Krankenhaus Bludenz wird der Magenring eingesetzt (neudeutsch: Gastric banding-OP). Alles verläuft normal. Zunächst. Nach etwa zwei Wochen erscheint der beringte Beleibte wieder im Krankenhaus. Klagt über Schmerzen. Grund: Der „Port“ – ein unter die Haut verpflanzter Behälter, über den das Magenband gelockert oder aufgepumpt werden kann – hatte sich entzündet. Der gesamte Port muss operativ wieder entfernt werden. Bei dieser Operation stellt der Arzt beim Magenringträger Verwachsungsstränge, sogenannte „Briden“, in dessen Oberbauch fest. Jetzt reicht es dem Dicken. Er geht zum Anwalt. Hätte er gewusst, welche Komplikationen auftreten können, dann hätte er sich den verdammten Ring nie einsetzen lassen, so sein Argument. Was dem korpulenten Oberländer besonders im Magen liegt: Bei solchen Operationen ist eine Antibiotika-Prophylaxe üblich, um genau solche Port-Entzündungen zu verhindern, wie Rechtsanwalt Arnold Trojer recherchierte. Die ist aber nie erfolgt.

Antibiotika-Prophylaxe

Die beiden behandelnden Ärzte wehren sich: Der Patient sei sehr wohl über die Folgen einer solchen Operation aufgeklärt worden. Und die vorsorgliche Verabreichung von Antibiotika sei „lediglich als Empfehlung in der Fachgesellschaft der bariatrischen Chirurgie formuliert“. Ein endgültiger Nutzen sei auch derzeit noch Gegenstand wissenschaftlicher fachlicher Diskussionen, so die Ärzte. In Bludenz würden seit mehreren Jahren Magenringe eingesetzt. Bislang sei es nie zu einer postoperativen Infektion gekommen. Deshalb habe man sich entschlossen, eine Antibiotikaprophylaxe nur in Ausnahmefällen durchzuführen. Basta. Diesen Tritt in den Magen lässt sich Anwalt Trojer nicht gefallen: Ein chirurgisches Fachgutachten muss her. Und siehe da: Der Fachkollege im weißen Kittel stellt tatsächlich einen Behandlungsfehler fest. Allerdings nicht wegen des Auftretens der Verwachsungsstränge. Solche „Briden“ können durch keine Maßnahme verhindert werden, so der Fachmann. Aber die nicht erfolgte Antibiotikaprohphylaxe ist ein Kunstfehler. „Die behandelnden Ärzte des LKH Bludenz sind nicht nach den Leitlinien der österreichischen Gesellschaft für Adipositas-Chirurgie und auch nicht nach den Leitlinien anderer Gesellschaften vorgegangen“, heißt es in dem Gutachten. Gerade bei Dicken sei das Infektionsrisiko besonders hoch (bei einem Bodymaß-Index von mehr als 30 laut Literatur um das Vierfache).

Schuldig in erster Instanz

Die Folge: Richterin Cornelia Mahuschek vom Bezirksgericht Feldkirch spricht den Rechtsträger, die Krankenhaus-Betriebsgesellschaft des Landes, schuldig. Schmerzensgeld wurde bereits bezahlt. Und: Die Betriebsgesellschaft hafte auch für alle zukünftigen Schäden, die aus der fraglichen Operation im Krankenhaus Bludenz resultieren. Gegen den zweiten Teil des Urteils meldet der Leiter der Krankenhaus-Betriebsgesellschaft, Gerald Fleisch, Berufung an. Er verweist deshalb auf das „laufende Verfahren“. Aber: „Wir sind daran interessiert, ein gerechts Urteil zu bekommen, auch wenn es gegen uns ausgeht. Und sollte das so sein, werden wir auch reagieren.“

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