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Kein Mord, sondern ein Unfall mit Todesfolge

Feldkirch - Beim tödlichen Zwischenfall am 21. März vor einem Nachtlokal in Feldkirch schließt das Landesgericht eine vorsätzliche Tötung aus. Damit wird der Prozess nun definitiv am Bezirksgericht Feldkirch verhandelt.
War "Unfall" wirklich Mord?
Lenker meldete sich
Vorbericht: Von Auto überrolt

Wurde die 50-jährige Oberländerin von einem 24-jährigen Autolenker aus der Schweiz am 21. März absichtlich auf einem Parkplatz in Feldkirch überfahren und getötet? Nein, stellt jetzt das Landesgericht Feldkirch klar und gibt damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung des Beschuldigten statt.

Im “toten Winkel”

Es gebe keinen substanziellen Hinweis darauf, dass die 50-Jährige vom beschuldigten Autolenker vorsätzlich überfahren wurde, heißt es im Beschluss des Landesgerichts. Die Behauptung einer Zeugin, der Beschuldigte hätte die vor dem Auto liegende Frau sehen müssen, wird zudem durch einen verkehrstechnischen Sachverständigen widerlegt. Zum Zeitpunkt des Unglücks habe sich die Frau im “toten Winkel” befunden und war demnach für den Autolenker unsichtbar.

Der Prozess gegen den 24-jährigen Schweizer wird nun definitiv am Bezirksgericht Feldkirch verhandelt. Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung und Imstichlassen eines Verletzten verantworten. Auslöser der Debatte war ein Beschluss des Bezirksgerichts Feldkirch. Dieses hatte sich für den Vorfall unzuständig erklärt, weil laut Zeugenaussagen eine vorsätzliche Körperverletzung mit tödlichem Ausgang oder sogar Mord nicht ausgeschlossen werden könne.

Bekannte und die Tochter des Opfers gaben laut Staatsanwaltschaft Feldkirch zu Protokoll, dass die 50-Jährige vom 24-jährigen Beschuldigten auf dem Parkplatz des Nachtlokals absichtlich angefahren worden sei. Danach habe dieser sein Auto zurückgesetzt, sei nochmals über die 50-Jährige gefahren und habe sie noch bis zum Gehsteig mitgeschleift. Dabei erlitt die Frau tödliche Verletzungen. Der Beschuldigte sei ohne sich um die Frau zu kümmern, einfach weggefahren. Ein anderer Zeuge behauptete, der 24-Jährige habe die Frau mit “Vollgas” überfahren.

Ganz anders schilderte der Freund des Beschuldigten den Zwischenfall. Demnach hätten sich Freunde und Bekannte des späteren Opfers zuvor mit ihnen im Nachtlokal gestritten. Damit die Situation nicht weiter eskaliere, habe er zusammen mit seinem Freund das Lokal verlassen. Als sie beide ins Auto einsteigen wollten, seien sie attackiert worden. Er selbst sei in ein Gebüsch gezerrt und von den Bekannten des Opfers verprügelt worden. Schließlich habe er es wieder zurück zum Auto geschafft und versucht die Beifahrertür zu schließen. Sein Freund habe dann in Panik den Rückwärtsgang eingelegt. Die 50-Jährige sei dabei von der noch offenen Beifahrer­tür erfasst und zu Boden gerissen worden.

Danach habe der 24-Jährige Gas gegeben und die Frau dabei überrollt. Von dem Unfall hätten sie beide nichts mitbekommen. Erst am nächsten Tag, als sie erfahren hätten, dass die Frau tot war und nach ihrem Fahrzeug gefahndet werde, meldeten sie sich sofort bei der Polizei.

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