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Junger Asylwerber mit drei Gerichtsverfahren

Feldkirch -Ein 16-jähriger Tschetschene wurde am Landesgericht Feldkirch wegen leichter Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Bereits drei gerichtliche Strafverfahren wurden in Vorarlberg gegen den jungen Asylwerber geführt. Davon wurde eines im Vorjahr mit einer Diversion eingestellt. Damals tat er mit gemeinnütziger Arbeit Buße. Der Jugendliche ohne Führerschein war im Hof mit einem Auto gefahren und hatte dabei ein Kind angefahren und schwer verletzt. Freigesprochen wurde der 16-Jährige bei einer Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf, bei einem Kiosk-Einbruch von jungen tschetschenischen Landsleuten in Dornbirn Schmiere gestanden zu sein. Bei einem anderen Verfahren wurde er am Landesgericht wegen Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Freigesprochen wurde der Tschetschene dabei von der angeklagten gefährlichen Drohung, mit der er eine Anzeige verhindern wollte. Der 16-Jährige hatte in Feldkirch einen gleichaltrigen Oberländer geschlagen und leicht verletzt. „Auch wenn der Sohn seine Mutter verteidigen wollte, darf er nicht schlagen, weil man sich damit strafbar macht“, erklärte die Richterin dem jungen Tschetschenen die Rechtslage. Der seit fünf Jahren in Vorarlberg lebende Asylwerber war von seiner Mutter telefonisch zu Hilfe gerufen worden. Das spätere Opfer hatte die Frau beim Kebab-Essen mit seinem Handy gefilmt. Die Muslimin fühlte sich dadurch belästigt. Einsichtig war der Angeklagte nicht: „Wenn er mir keinen Grund gegeben hätte, hätte ich ihn nicht geschlagen.“

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