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Hartnäckig gegen die Betrüger

Lustenau -   Die auftachenden Fälle betrogener Erben mehren sich. Aber auch die Erfolge gegen offensichtliche Testamentfälscherein. Anton H. aus Lustenau bekämpfte ein falsches Testamen erfolgreich.

Testamentsfälschung. Der lange Kampf des Anton H. gegen einen Betrug.

Lustenau. Stefanie Hagen verstarb 99-jährig im September 2006. Die letzten sieben Jahre ihres langen Lebens verbrachte sie pflegebedürftig im Lustenauer Altersheim. Es ging ihr dort gut. Genauso wie die Jahre zuvor. Das hatte sie vor allem dem heute 60-jährigen Anton H. zu verdanken. Er kümmerte sich um das landwirtschaftliche Anwesen der Frau Hagen, hielt das auf den 1000 Quadratmeter Baugrund gelegene Wohnhaus in der Mühlefeldstraße 13 in Schuss und bewirtschaftete die drei Hektar große landwirtschaftliche Fläche. 1995 setzte ihn Stefanie Hagen, die ledig und ohne Nachkommen war, als Haupterbe ein. Bei einem Anwalt wurde ein Testament aufgesetzt. Versehen mit der Unterschrift der Testamentsverfasserin, von zwei Sekretärinnen des Anwalts und dem Advokaten selbst. Ungefährer Wert der Hinterlassenschaft heute: Knapp über 300.000 Euro.

2. Jänner 2007

„Als Stefanie starb, machte ich das Testament bei Notar Egger in Lustenau geltend. Alles dauere noch einige Zeit, man müsse bestimmte Fristen einhalten“, sagte mir dieser. Zu einer Grundbuchseintragung im Sinne von Anton H. kam es allerdings nicht. Weil am 2. Jänner 2007 beim Notar ein angeblich neues Testament auftauchte. In diesem trat plötzlich eine besachwalterte alte Frau aus Dornbrin als Haupterbin auf. Die drei Testamentszeugen trugen typische Lustenauer Namen. Es handelte sich um zwei Männer und eine Frau. Dem Fälschungsmuster entsprechend waren alle drei Personen bereits tot. „Ich wusste sofort, dass das Betrug war“, erinnert sich der Metzgermeister. „Also ging ich zum Notar und sagte ihm: Herr Notar, das akzeptiere ich nicht.“ Es habe dann anschließend zwei Tagsatzungen mit der Sachwalterin der vermeintlichen Erbin gegeben. „Diese wollte das Erbe nicht annehmen. Erst deren Anwalt tat dies schließlich in einer dritten Tagsatzung.“

Unterstützer gefunden

Anton H. ließ sich das nicht gefallen. Er begab sich auf die Suche nach allen noch lebenden Trägern jener Namen, die als Zeugen im Testament aufschienen. „Niemand konnte eine geleistete Unterschrift unter das Dokument bezeugen.“ Eine Überprüfung der Unterschriften ergab keinen Hinweis auf eine Fälschung. „Die Unterschrift von Stefanie war jedenfalls eine echte. Obwohl sie dieses Testament nie unterschrieben hatte“, erzählt Anton H. Schließlich wandte sich der betrogene Erbe an das Bezirksgericht Dornbirn. „Genau dorthin, wo die Gauner saßen“, bemerkt Anton H. Heute schmunzelnd. Aber der entschlossene Bregenzerwälder traf dort letztlich nicht auf Gauner. Sondern auf eine aufmerksame und sich seiner annehmenden Richterin. Sie ging im Sommer des vergangenen Jahres der Sache nach, entdeckte ein anderes Testament mit gleichen Auffälligkeiten und brachte den Fall schließlich ins Rollen. Gemeinsam mit einem Dornbirner Notar, dem ebenfalls Ungereimtheiten bei Verlassenschaften aufgefallen waren.

10.000 Euro „Kampfgeld“

Anton H. überließ den VN die zwei Dokumente zur Veröffentlichung – das richtige und das falsche. „Damit die Leute wissen, wie so etwas gehen kann.“ Er ist erleichtert, dass sich „nach dreijährigem Kampf“ ein Erfolg in seinem Fall abzeichnet. Er habe 10.000 Euro in diesen Kampf investiert. Anton H. lobt ausdrücklich das Engagment der Dornbirner Bezirksrichterin. Nicht gut zu sprechen ist er auf den Lustenauer Notar. „Dass der trotz klarer Hinweise auf Betrug und ähnlicher Fälle, die über seinen Tisch laufen, nichts tut, verstehe ich nicht.“

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