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Haftstrafen für Einbrecher

Feldkirch - Am Landesgericht Feldkirch sind zwei Georgier wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls zu vier bzw. zwei Jahren Haft verurteilt worden. Ein Komplize aus Deutschland fasste wegen Hehlerei eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten aus, drei davon unbedingt.
Bilder aus dem Gerichtssaal

Er kam nach der Verhandlung frei, da er bereits Ende Juni in Untersuchungshaft genommen wurde. Die Urteile gegen die zwei Georgier sind nicht rechtskräftig.

Geld und Schmuck

Die Angeklagten hatten im Juni in Bregenz zugeschlagen. Sie waren laut Staatsanwaltschaft gemeinsam mit dem Auto aus Deutschland angereist, kauften sich im Bauhaus Einbruchswerkzeug und räumten anschließend eine Wohnung aus. Beute: 2000 Euro in bar und Goldschmuck im Wert von 7000 Euro. Der ­Erstangeklagte, ein 23-jähriger Georgier, ist hierzulande kein unbeschriebenes Blatt, wurde er doch bereits 2007 zu drei Jahren Haft verurteilt.

Damals wurden ihm und zwei Komplizen 44 Wohnungseinbrüche in Vorarlberg zur Last gelegt. Nur zwei Monate nach seiner bedingten Haftentlassung klickten erneut die Handschellen. Für die Idee und Ausführung der Tat zeichnet jedoch sein 35-jähriger Landsmann verantwortlich. Der 35-Jährige, der früher für eine Pharmafirma in Russland als Jurist gearbeitet hatte und in Moskau bereits sechs Jahre wegen Betrugs im Gefängnis war, gestand, das Türschloss aufgebrochen und die Wohnung ausgeräumt zu haben. Seine zwei Kollegen habe er zufällig in Deutschland kennengelernt.

Der Dritte im Bunde, ein 49-jähriger Deutscher russischer Abstammung, hat laut Angaben seiner Kollegen nichts vom Einbruch gewusst. Weil er aber vom Einbrecher Schmuckstücke als Bezahlung für die Autofahrt angenommen hatte, verurteilte ihn der Schöffensenat unter Richter Norbert Melter wegen Hehlerei. Dass das Trio – wie angeklagt – im Rahmen einer kriminellen Vereinigung gehandelt hatte, konnte nicht bewiesen werden.

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