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Fünf Jahre Haft für Asylant nach Heroin-Raub

Feldkirch/Innsbruck - Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die Gefängnisstrafe für einen Räuber mit fünf Jahren festgesetzt. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Das Landesgericht Feldkirch hatte im Juli 2009 die Freiheitsstrafe mit vier Jahren bemessen gehabt.

Das Erstgericht hatte außerordentliche Milderungsgründe angeführt und war deswegen unter der eigentlich vorgesehenen Mindeststrafe von fünf Jahren für schweren Raub geblieben. Der 33-jährige Heroinsüchtige wurde für schuldig befunden, auf der Toilette eines Feldkircher Milieulokals einen Junkie mit einem Messer bedroht und ihm eine geringe Menge Heroin abgenommen zu haben. Sein mitangeklagter tschetschenischer Landsmann kam mit sechs Monaten Gefängnis davon. Beim 30-jährigen Heroinabhängigen nahm das Landesgericht keine der angeklagten Raubtaten an, sondern nur einen Diebstahl einer kleinen Heroin-Menge.

Die beiden vorbestraften Asylanten wurden auch wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt. Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler und Innenministerin Maria Fekter wollen dafür sorgen, dass den beiden Verurteilten ihr Asylantenstatus aberkannt und sie nach Tschetschenien abgeschoben werden. Der Feldkircher Anwalt German Bertsch, der die beiden Asylanten vertritt, glaubt nicht, dass es dazu kommen wird: Humanitäre Gründe würden dagegen sprechen. Denn auch die Familien der beiden verheirateten ­Tschetschenen würden mit jeweils vier Kindern seit Jahren in Vorarlberg leben.

Seff Dünser

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