Laut FPÖ belegen Expertenmeinungen klar, wie wichtig die Umsetzung des Rechts des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen ist - dies gelte auch im Falle einer Trennung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Die derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen in Österreich würden jedoch in erster Linie auf der prioritären Alleinobsorge beruhen; in den meisten Fällen für die Mutter. Die gemeinsame Obsorge stelle sozusagen die Ausnahme dar.
Um Kinder im Rahmen von Obsorgestreitigkeiten aus dem Schussfeld zu nehmen, sprechen sich Egger und Spiß dafür aus, dass die gemeinsame Obsorge zur Regel werden soll und nur in Fällen, in denen das Kindeswohl gefährdet wäre, eine Ausnahme davon gemacht wird.
Die FPÖ weiter: Grundanliegen ist dabei das Wohl des Kindes. Das Familienrecht, speziell die Obsorgeregelung, ist daher so zu erneuern, wie dies zum Beispiel in Frankreich und Deutschland der Fall ist. Dort ist die gemeinsame Obsorge auch nach Scheidung/Trennung gesetzlich verankert. Dem natürlichen Recht des Kindes auf beide Elternteile wird somit entsprochen und nur bei nachgewiesenen Fällen, wo das Kindeswohl gefährdet ist, kommt es zur Zuerkennung des alleinigen Sorgerechts für einen Elternteil.
In einem FPÖ-Antrag wird daher die Vorarlberger Landesregierung ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass
1. dem Nationalrat ein Gesetzesentwurf vorgelegt wird, der die gemeinsame Obsorge beider Elternteile als gesetzlichen Regelfall vorsieht,
2. bei Obsorge- und Besuchrechtsverfahren verstärkt Kollisionskuratoren und Kinderbeistände zur Wahrung der Interessen der Kinder eingesetzt werden und
3. dem von der Familie getrennt lebenden Elternteil im Krankheitsfall ein Pflegerecht für das Kind eingeräumt wird.
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