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Ex-FPÖler steht vor dem Richter

Feldkirch/Bludenz - Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren. So lautet der Strafantrag gegen den Ex-FPÖler Mayrhofer.
Anzeigeschrift von NR Walser
Mayrhofer muss vor Gericht
Staatsanwaltschaft ermittelt
FP-Allgäuer im Interview
Weixlbaumer im Interview
Mayrhofer in diverson Foren

Der Bludenzer Karl Mayrhofer hatte, wie bereits mehrfach berichtet, in einschlägigen Internetforen aus seiner Meinung in Sachen Ausländer keinen Hehl gemacht. Und dabei „unmissverständliche und wortgewaltige Einträge“ und Attacken gegen den Islam und Ausländer getätigt. (Faksimile) Als die Einträge über einen VN-Bericht bekannt wurden, nahm die Sicherheitsdirektion (SID) Erhebungen auf und der Bludenzer wurde von der Gemeindewahlliste der Bludenzer Blauen gestrichen. In der Folge hängte er auch seine Parteimitgliedschaft an den Nagel. Auch die Justiz wurde tätig: Kommenden Freitag, 7. Mai, steht Karl Mayrhofer jedenfalls in Feldkirch vor Gericht.

„Parteimitgliedschaft ruht“

„Es gibt keinen Strafantrag oder eine Anklageschrift betreffend eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz“, will Anwalt Stefan Denifl als Rechtsvertreter Mayrhofers im Gespräch mit den VN betont wissen. Es liege allerdings „ein Strafantrag, der die Vorwürfe des Vergehens der Verhetzung sowie der Herabwürdigung religiöser Lehren beinhaltet“, vor. Darüber hinaus, so der Bregenzer Rechtsanwalt weiter, sei Mayrhofer „nicht aus der FPÖ hinausgeworfen“ worden, wie mehrfach berichtet. „Mein Mandant hat auf seine Kandidatur in Bludenz verzichtet und auch bis auf Weiteres seine Parteimitgliedschaft ruhend gestellt.“ Mayrhofer habe diese Schritte nur deshalb unternommen, „um in dieser schwierigen Situation Schaden von seiner Partei abzuwenden“.

Walser: “Justiz muss nun doch Zweifel beseitigen”

„Nun muss die Justiz spät aber doch dafür sorgen, dass es in Österreich keinen Zweifel daran gibt, dass unser Staat auf einem antifaschistischen Grundkonsens beruht“, meint NR Harald Walser. „Dass Teile der FPÖ daran immer wieder Zweifel aufkommen lassen, ist leider eine Tatsache“, schreibt Walser, der in Sachen Mayrhofer eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft gesandt hatte, „aber noch keine Antwort erhalt hat“.

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