Es tut mir leid, wiederholte er ein weiteres Mal. In der Sache selbst hatte er nicht viel hinzuzufügen. Im Juni war der Räuber vom Schwurgerichtshof in Feldkirch zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen glaubten dem Bosnier nicht, dass es eine spontane Tat gewesen sei, sondern waren überzeugt, dass der Mann bereits einen Plan in der Tasche hatte, als er nach Vorarlberg kam.
Keine spontane Tat
Immerhin war er mit einer Pistole samt Schalldämpfer ausgerüstet und hatte sich beim Überfall die Fingerkuppen mit Klebeband zugeklebt, um keine Spuren zu hinterlassen. Dem Mann gelang nach dem Raub zwar zunächst die Flucht, in Enns (Bezirk Linz-Land) konnte der Geiselnehmer aber überwältigt werden. Nach dem Urteilsspruch zehn Jahre Haft entschied sich die Staatsanwaltschaft für eine Anfechtung. Verteidiger German Bertsch hingegen versuchte, die Strafe zu drücken. Das Oberlandesgericht Innsbruck entschied, dass die zehn Jahre für den einschlägig Vorbestraften angemessen sind, und bestätigte das erstinstanzliche Urteil. So bleibt alles beim Alten. Mein Mandant hat sich seit einiger Zeit mit dem Urteil abgefunden, kommentiert Bertsch die Entscheidung der zweiten Instanz.
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