Jenes Gutachten, das von Haller zur Frage der Entlassung eines zu lebenslänglicher Haft verurteilten Straftäters erstellt wurde, entspräche allen Regeln der forensischen Psychiatrie. Dies sei auch vom Landesgericht Innsbruck nicht infrage gestellt worden, zumal andere unabhängige Gutachter genau zum selben Ergebnis gekommen seien. Die Richtigkeit wäre vom zuständigen Landesgericht und sämtlichen weiteren Instanzen bestätigt worden.
In diesem Gutachten wären laut dem Psychiater auch sogenannte “projektive Tests” als Hilfsbefunde zur Anwendung gekommen. Diese würden in der Medizin wegen ihrer höheren Fälschungssicherheit gegenüber den Selbstdarstellungsverfahren bevorzugt, hätten aber ihre Stärken und Schwächen. Diese seien dem Gutachter sehr wohl bekannt, weshalb sie mit entsprechender Vorsicht eingesetzt werden müssen und bezüglich der entscheidenden Fragen nur untergeordnete Bedeutung haben.
Die Abrechnung all seiner Gutachten erfolge nach dem jeweils gültigen Gebührenanspruchsgesetz, so Haller. Die angeblich überhöhten Honorarnoten seien vom Gericht und der Revision überprüft, worden, ehe der für gerechtfertigt befundene Betrag zugesprochen wurde. Eine Verrechnung kostspieligerer Verfahren wäre gar nicht möglich, da damals für jeden Test, ob besser oder schlechter, genau dieselbe Summe zuerkannt wurde.
“Als Sprecher des aus nur wenigen Personen bestehenden ‘Gerichtsgutachtengeschädigtenverbands’ tritt ein Salzburger Anwalt auf, welcher mich seit Jahren immer wieder anzeigt und verklagt. Damals habe ich in einem Erbschaftsstreit ein Gutachten erstellt, welches nicht in seinem Sinne ausgefallen ist”, so Haller.
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