AA

Beamten-Pensionen: Kritik an Vorarlberg und Tirol

Schwarzach - Den pensionierten Beamten in Vorarlberg und Tirol geht es zu gut. Diesen Schluss legt der letzte Rechnungshof(roh)bericht zu den Landespensionen nahe. Die derzeit geltenden Pensionsregelungen in den westlichen Bundesländern werden als zu großzügig bewertet.

In Tirol könnten zwischen 2012 bis 2049 36 Millionen Euro eingespart werden, würden die Empfehlungen des RH umgesetzt – glaubt der Rechnungshof. Bei Vorarlberg hoffen die Prüfer auf ein bereits fix geplantes Modell, dem von 2010 bis 2047 ein Einsparungspotenzial von 50,5 Millionen innewohnen soll.

Mit dem derzeitigen Vorarlberger Modus ist man beim Rechnungshof alles andere als zufrieden. Das aktuelle Pensionsrecht habe im Vergleich mit dem Bund deutliche geringere Einsparungen gebracht, tadeln die Prüfer. Die Ausgaben für die Ruhe- und Versorgungsgenüsse waren von 2002 bis 2007 von 14,6 Millionen auf 19 Millionen angestiegen, also um 30 Prozent. Dementsprechend sank auch der Deckungsgrad durch Beiträge, im Klartext musste das Land deutlich mehr zuschießen.

Dafür verantwortlich sind drei Goodies. Das Pensionsantrittsalter wurde mit 61,5 statt mit 65 festgelegt, die Gesamtdienstzeit musste nur 40 und nicht 45 Jahre betragen und man verzichtete darauf, auf eine Durchrechnung umzustellen. Stattdessen wurde die Pensionshöhe weiter vom Letztbezug weggerechnet, was einen deutlich höheren Bezug zur Folge hat.

Auch die Abschläge bei Dienstunfähigkeit sind deutlich geringer als in anderen Ländern und dem Bund (zwei Prozent gegenüber 3,36). Zusätzlich werden die Abschläge vom 60. Lebensjahr und nicht vom Regelpensionsalter abgerechnet. Grundsätzlich hielt der Rechnungshof angesichts all dieser Erleichterungen fest, dass das Modell “die Kriterien der Leistungsgerechtigkeit und Finanzierbarkeit der Ruhebezüge nur in geringem Maße” erfüllt.

Doch Besserung naht, wenn man den RH-Prüfern glaubt. Das von Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) vorgelegte Modell einer Pensionsreform 2009 sagt dem Rechnungshof zu. Statt Letztbezug gibt es eine Durchrechnung, wenngleich nur über 15 Jahre, das Antrittsalter wird schrittweise auf 65 erhöht und für die Höchstpension muss man 45 statt wie bisher 40 Jahre arbeiten. Zudem werden die Abschläge angeglichen. Diese Reformschritte sind für den RH “zweckmäßig” und sollten vom Landtag umgesetzt werden.

Ein ganz eigenes Modell für die Landesbeamten hat Tirol eingeführt. Es sollte auf einem anderen Weg zu den gleichen Einsparungen wie im Bund führen. Genau das bezweifelt der Rechnungshof, der zwar den höheren Pensionssicherungsbetrag der Tiroler Beamten anerkennt, aber die sonstigen Prognosen bezweifelt. Wörtlich werden sie im Rohbericht als “nicht zutreffend” bezeichnet. Deshalb empfehlen die Prüfer im Wesentlichen eine Übernahme der im Allgemeinen Pensionsgesetz niedergeschriebenen Pensionsharmonisierung.

Die Ausgaben für die Ruhe- und Versorgungsgenüsse bei den Tiroler Landesbeamten waren 2002 bis 2007 von 39,7 auf 48,2 Millionen gestiegen. Die Steigerung betrug 21,4 Prozent, war also nicht ganz so drastisch wie in Vorarlberg.

Was dem Rechnungshof am Tiroler Modell nicht gefällt: So wird auch im zweiten westlichen Bundesland die Höhe der Pension vom Letztbezug weggerechnet, also nicht aus der Leistung mehrerer Jahre. Damit kommt die Pension die Öffentlichkeit entsprechend teurer. Immerhin kann der Höchstwert erst lukriert werden, wenn die Person 45 Jahre beschäftigt war. Zusätzlich beträgt das Antrittsalter 65. Profiteure sind nach Meinung der Prüfer Maturanten und Akademiker, während sonstiges Fachpersonal sogar weniger erhält als bei der Regelung des Bundes.

Auf Missfallen der Prüfer stößt schließlich, dass die Abschläge nicht einheitlich geregelt sind. Bei der Korridorpension liegen sie bei 1,68 Prozentpunkten, bei der Dienstunfähigkeit hingegen bei 3,36 Prozentpunkten.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Beamten-Pensionen: Kritik an Vorarlberg und Tirol