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Bank Austria sieht sich durch Urteil bestätigt

Feldkirch/Innsbruck - Die Bank Austria sieht sich in dem Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck (OLG) im Streit mit der Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) um ein negativ verlaufenes Swap-Geschäft in wesentlichen Punkten bestätigt. VGKK-Obmann Manfred Brunner nahm die Entscheidung der zweiten Instanz dagegen "mit Unverständnis zur Kenntnis". Außerdem bestreite man bei der VGKK die Höhe der von der Bank genannten Schadenssumme von 2,3 Mio. Euro.

Zwar werde beiden Parteien grundsätzlich “gleichteiliges Verschulden” zugesprochen, der Schaden werde jedoch nicht beiden je zur Hälfte zur Last gelegt, präzisierte Bank Austria-Pressesprecher Matthias Raftl am Freitag. Dies gelte lediglich für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2006. VGKK-Anwalt Dietmar Czernich bestätigte dies. Zu diesem Zeitpunkt war die VGKK laut Auffassung des Gerichts vollumfänglich über den Verlust informiert, sie war dann aber ihrer Pflicht zur Schadensminimierung nicht nachgekommen. Für den vor diesem Zeitpunkt entstandenen Schaden sieht das Urteil eine Teilung im Verhältnis 50:50 vor, den danach entstandenen Verlust trägt zu 100 Prozent die VGKK. Letztendlich werde der Gesamtschaden wohl etwa zu einem Drittel der Bank Austria und zu zwei Dritteln der VGKK zugesprochen, so die Annahme der Bank.

Der VGKK-Obmann wollte sich zu diesem Punkt nicht äußern, da man ohnehin Rekurs beim OGH einbringen werde und daher derzeit keine Geldflüsse zustande kommen. Wichtig sei für ihn, dass auch die zweite Instanz eine Fehlinformation der Bank festgestellt habe. Die Teilschuld der VGKK konnte Brunner nicht nachvollziehen. “Das Urteil ist für mich völlig kurios”, so Brunner. Die Kasse sei über die spekulative Art des Geschäfts nicht aufgeklärt worden, “zu keinem Zeitpunkt”. Wäre dem so gewesen, hätte man das Geschäft gar nicht erst abgeschlossen. Die Frage nach einer Genehmigung habe sich demnach nie gestellt. Eine Entscheidung des OGH erwartete Brunner für Mitte 2011.

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