Im Dezember 2006 waren drei Polizeibeamte und ein Leichenbestatter damit beschäftigt gewesen, auf der Bahnstrecke zwischen Lochau und Bregenz eine Leiche zu bergen. Die vier Personen gingen davon aus, dass alle Züge mit maximal 30 km/h vorbeifahren würden. Eine Garnitur, die mit 86 Stundenkilometer heranraste, kostete schließlich drei der vier Personen das Leben.
Der beim Unglück zuständige ÖBB- Notfallleiter war beim nachfolgenden Prozess gegen einen Disponenten und den Lokführer am Bezirksgericht Bregenz im September 2007 als Zeuge geladen und hatte mit seinen Aussagen Unverständnis bei Richter Christian Röthlin hervorgerufen. So hatte der damals 47- Jährige zugegeben, die Umsetzung des Tempolimits nicht klar an einen Disponenten delegiert zu haben. Er habe keine Streckensperre verfügt, weil der Polizist am Telefon ein langsames Vorbeifahren gewollt habe, gab der Notfallleiter an. Er habe einem Disponenten mitgeteilt, dass die Polizei zur Spurensicherung ein Tempolimit verlange, und darauf vertraut, dass dieser alle nötigen Schritte veranlassen werde.
Der damalige ÖBB- Notfallleiter erklärte bei seiner Einvernahme vor dem Bezirkgericht Bregenz, er habe seine Aufgaben den Vorschriften der ÖBB entsprechend erfüllt. Er habe nach dem Anruf durch die Polizei, dass an den Gleisen eine Leichenbergung durchgeführt werde, den Disponenten angewiesen, das Nötige gemäß den Anordnungen der Polizei zu veranlassen.
Der Beamte habe bei seinem Anruf ausdrücklich gesagt, eine Sperre sei nicht nötig, die Züge sollten lediglich langsam fahren. Den Informationen zufolge, die er von dem Beamten erhalten habe, befand sich die zu bergende Leiche zudem nicht auf sondern neben den Gleisen. In den Schulungen der ÖBB sei man angewiesen worden, die Anordnungen der Exekutive auszuführen, dem habe er Folge geleistet, so der 48- Jährige. Die Steckenkilometer- Angabe des Polizisten sei zudem nicht richtig gewesen.
Die weitere Befragung drehte sich um die Informationsweitergabe nach dem Anruf. Gemäß dem Dienstweg habe er darauf den Disponenten angewiesen, die Geschwindigkeitsbegrenzung und die Information "Polizei neben dem Gleis" weiterzugeben, so die Aussage des damaligen Notfallleiters. Das sei eine Anordnung gewesen, nicht eine bloße Information, betonte der 48- Jährige. Er habe gesehen, wie sich der Disponent die Geschwindigkeitsbegrenzung notiert habe und sah die Sache als erledigt an, in der Annahme, dieser werde alles in die Wege leiten. Dem Disponenten sei der weitere übliche Informationsweg bekanntgewesen. Demnach hätte dieser den Fahrdienstleiter benachrichtigen müssen und der dann den Lokführer. Am Nachmittag sollen in der Verhandlung Zeugen zu Wort kommen.