Die Dame, die bereits einschlägig vorbestraft ist, bot zwei Bulgarinnen zu Liebesdiensten an, schaltete Inserate und war für die Preisgestaltung zuständig. Eine Tätigkeit, die das Gericht als Zuhälterei bestraft. Außerdem setzte sie die Frauen unter Druck, falls sie gegen sie aussagen würden. Sechs Monate Haft wurden verhängt. Dazu kamen noch vier Monate Strafrest aus der früheren Verurteilung. Ob sie den Schulspruch akzeptiert, will die Verurteilte noch mit Verteidiger German Bertsch besprechen.
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