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Kohl beantragte Öffnung der B-Probe

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Bernhard Kohl, der nach zwei positiven A-Proben bei der Tour de France unter Dopingverdacht steht, will sich innerhalb einer Woche öffentlich äußern. Steckbrief | Aufstieg und Fall | CERA | Reaktionen

“Es wird in den nächsten Tagen, spätestens in einer Woche, eine Pressekonferenz mit Bernhard geben”, erklärte Kohls Manager Stefan Matschiner am Dienstag gegenüber der APA. Bis dahin wolle sich Kohl nicht zu den Vorwürfen äußern.

Öffnung der B-Probe beantragt

Nach Angaben von ÖRV-Präsident Otto Flum hat Kohl die die Öffnung der B-Probe beantragt. Der heimische Radsportverband ist seit der Gründung der NADA seit 1. Juli 2008 nicht mehr mit der Behandlung von Dopingfällen befasst und war bis Dienstagnachmittag offiziell noch gar nicht informiert. “Bernhard hat mittlerweile die Öffnung der B-Proben beantragt. Sollten diese ebenfalls positiv sein, wird mit aller Härte gegen ihn vorgegangen”, erklärte Flum in einer Aussendung. “Ich habe heute Vormittag mit ihm telefoniert und ihm geraten, alle Karten auf den Tisch zu legen und auch die Hintermänner zu nennen. Jetzt liegt es an ihm, wie er mit seinem Manager die weitere Vorgehensweise plant”, sagte Flum. Silence-Lotto wird den am 8. September in Wien präsentierten Dreijahres-Vertrag mit dem Tour-de-France-Bergkönig Kohl auflösen. Der belgische Rennstall ließ am Dienstag verlauten, er werde “die notwendigen legalen Schritte für ein sofortiges Ende der Kooperation mit Kohl” einleiten. “Ich werde viel lieber Vierter auf ehrlichem Wege, als auch nur mit dem kleinsten Zweifel zu gewinnen”, sagte Silence-Lotto-Teamchef Marc Coucke.

Vorbericht: Schweigen vor B-Probe

Kohl hat sich bis zur Öffnung der B-Probe Still­schweigen verordnet. Er war am Tag nach den positiven A-Proben nicht erreichbar. Das Verfahren liegt in Händen der österreichischen Anti-Doping-Agentur (NADA) und der französischen Anti-Doping-Agentur (AFLD) und könnte sich länger hinziehen.

Kohl war am frühen Montagabend bei einem zuvor vereinbarten Termin in einem Klagenfurter Hotel vom NADA-Geschäftsführer Andreas Schwab ein verschlossener Brief der AFLD übergeben worden. In einer Begleitinformation an die NADA hieß es, dass in Blutproben, die Kohl am 3. und 15. Juli vor bzw. während der Tour abgenommen worden waren, die verbotene Substanz CERA nachgewiesen worden sei. Die NADA war bereits am Freitag telefonisch vorinformiert worden und hatte unter der Prämisse, dass der Sportler dies zuerst erfahren sollte, den Flugpost-Brief aus Frankreich abgewartet.

Um das EPO-Nachfolgeprodukt CERA nachweisen zu können, war im Labor in Chatenay-Malabry bei Paris ein eigener Test entwickelt worden. Mehrere verdächtige Proben der Tour wurden nachträglich erneut kontrolliert. So wie bei Leonardo Piepoli (ITA) und Stefan Schumacher (GER) brachten sie nun auch bei Kohl ein positives Resultat. Nach Angaben eines Sprechers der AFLD gegenüber der APA sind nun die nachträglichen Tests der Tour-Proben abgeschlossen – der Fall Kohl ist also der letzte der Auflage 2008.

Kohl sei angesichts der Nachricht von der positiven A-Probe erstaunt gewesen, habe gesagt, er könne sich das nicht vorstellen und habe nichts Verbotenes getan, erklärte Schwab gegenüber der APA. Der NADA-Geschäftsführer, der früher selbst als Bobsportler aktiv war, meinte, er habe im Sommer selbst mitgefiebert mit Kohl und sei einer von dessen Fans geworden. Nun erscheine die Leistung aber in einem anderen Licht. “Ich bin froh, dass man diese verbotenen Substanzen nachweisen kann”, sagte Schwab.

Die NADA hat bereits Dienstagfrüh von der AFLD die Analyse-Ergebnisse und die Protokolle der Proben angefordert. “Da sind wir nun abhängig von den Informationen aus Frankreich”, sagte Schwab zum weiteren zeitlichen Ablauf. Nach Vorliegen der Berichte wird die Rechtskommission der NADA unter Vorsitz des Rechtsanwalts Gernot Schaar eingeschaltet.

Diese informiert Kohl mittels eingeschriebenem Brief über die fällige Öffnung der B-Proben. Der 26-Jährige Radprofi hat dann sieben Tage Zeit, diese zu beantragen. Geschieht dies nicht, so gilt das Resultat der A-Probe. Im Falle eines Ja zur Öffnung wird ein Termin für die Auswertung der B-Probe vereinbart. Bringt diese ebenfalls ein positives Resultat, so wird bei der NADA-Rechtskommission ein sogenannter Prüfantrag eingebracht. Es folgt eine Anhörung des Athleten und danach das Urteil der Rechtskommission.

Kohl droht eine zweijährige Sperre. Nach der neuen Kronzeugen-Regelung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) könnte das Strafmaß geringer ausfallen, falls der Sportler geständig ist und Hintermänner etc. nennt.

Nach dem österreichischen Anti-Dopinggesetz werden dopende Sportler nicht gerichtlich verfolgt, außer es wird ihnen Handel mit verbotenen Substanzen nachgewiesen. Athleten könnten bei nachgewiesenem Doping allerdings von Sponsoren oder ihren Verbänden wegen Betrugs geklagt werden. Im Falle Kohls hat dessen Gerolsteiner-Teamchef Hans-Michael Holczer bereits eine Schadenersatzklage angekündigt.

In Frankreich droht Kohl ebenfalls eine Sperre durch die AFLD für dortige Bewerbe, aber keine Verfolgung durch die Justiz. Das strenge französische Anti-Dopinggesetz sieht nur bei nachgewiesenem Besitz verbotener Substanzen die Einschaltung von Gerichten vor, nicht aber bei deren Anwendung.

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