Die “News” vorliegenden Dokumente umfassen das KfZ-technische Gutachten, das photogrammetrische Gutachten, das gerichtsmedizinische Gutachten, Ergebnisse der radiologischen Befunde, der chemisch-toxikologischen Untersuchung, die Begleitstoffanalyse und sogar DNA-Test. Zudem Akten der Polizei, des Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaft, Protokolle und Zeugenaussagen.
Die Analyse von Haiders Harn bestätigte “eine beträchtliche Alkoholisierung”. Die mittlere Blutalkoholkonzentration wurde mit 1,77 Promille (2,08 Promille in der Brusthöhle, 1,88 Promille in der Beinvene) und die mittlere Harnalkoholkonzentration mit 2,29 Promille bestimmt. Aus dem Verhältnis von Blut- zu Harnalkoholkonzentration folgern die Sachverständigen zudem, “dass der Höhepunkt der Alkoholisierung bereits überschritten war.”
Im Mageninhalt wurde eine Alkoholkonzentration von 7,59 Promille festgestellt. Auffallend war zudem der “etwas erhöhte Methanolspiegel”, der auf “eine sich zumindest über einige Stunden erstreckende Alkoholisierung von mindestens 0,5 Promille” zurückgeführt wird, “da es praktisch zu keinem Methanolabbau kommt, solange ein derartiger Alkoholisierungsgrad vorliegt”.
Die Begleitstoffanalyse ergab zudem, dass “relativ kurzzeitig vor dem Unfall auch größere Mengen begleitstoffarme, hochprozentige Getränke wie z.B.: Wodka aufgenommen” worden sein sollen.
Chemisch-toxikologische Untersuchungen erbrachten “keinen Hinweis auf die Einnahme von Medikamenten oder die Zufuhr von KO-Tropfen”.
Dem KfZ-Gutachten ist unter anderem zu entnehmen, dass Haiders “Abkommensgeschwindigkeit von der Fahrbahn 141 km/h bzw. geringfügig weniger” betrug.
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