Verkehrsministerin Doris Bures (S) schickt morgen, Montag, das Gesetz zur EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr zur Begutachtung. Damit bekommen Fahrgäste im Fernverkehr, aber auch Jahreskarteninhaber im Regionalverkehr, verbindlichen Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Verspätungen. Den Bahnunternehmen werden höhere Informations- und Hilfeleistungspflichten auferlegt.
Die “EG-Verordnung” dazu tritt am 3. Dezember in Kraft. Das dazugehörige Bundesgesetz, mit dem auf nationaler Ebene die spezielle Ausgestaltung geregelt wird, soll noch heuer beschlossen werden und wird ab Jahresbeginn 2010 anzuwenden sein, teilte das Wiener Verkehrsministerium am Sonntag mit.
Im Fernverkehr erhält der Fahrgast ab 60 Minuten Zugs-Verspätung eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrkartenpreises. Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent des Ticketpreises.
Die Bahn muss bei Verspätungen von mehr als einer Stunde ihren Fahrgästen auch Erfrischungen und Mahlzeiten anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder “vernünftigerweise lieferbar” sind, wie es heißt.
Wird nach Verspätungen von mehr als 60 Minuten eine Übernachtung notwendig, hat die Bahn den Fahrgästen die Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft kostenlos anzubieten.
Kann die Bahnfahrt gar nicht fortgesetzt werden, muss das Eisenbahnunternehmen einen alternativen Beförderungsdienst organisieren.
Da die EG-Verordnung auf den Fernverkehr zugeschnitten sei, habe sich Österreich dafür entschieden, für den Regionalverkehr eine eigene Regelung zu erlassen, die vor allem Pendlern zugutekomme, teilte das Ministerium mit.
Demnach erhalten Inhaber von Jahreskarten eine Entschädigung, wenn das Bahnunternehmen auf einer Strecke den vorher festgelegten “Pünktlichkeitsgrad unterschreitet”. Der je nach Strecke geltende Pünktlichkeitsgrad werde von den Eisenbahnunternehmen festgesetzt und vom Schienenregulator (Schienen Control Kommission) nach strengen Kriterien überprüft, heißt es in der Mitteilung.
Mit Ablauf der Jahreskarte bekommen die Inhaber automatisch für jene Monate, in denen der festgesetzte Pünktlichkeitsgrad nicht erreicht wurde, mindestens 10 Prozent Entschädigung – als Gutschein oder Gutschrift auf die nächste Jahreskarte.
Ihre Ansprüche können Bahnfahrer direkt beim Verkehrsbetreiber geltend machen. Für den Streitfall wird eine eigene Schlichtungsstelle bei der Regulierungsbehörde Schienen Control GmbH eingerichtet.
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