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Die Ermittler im Visier

Lustenau -   Für Richterin Kornelia Ratz ist Vorarlbergs Kriminalpolizei in der Testa­mentsaffäre befangen.
Vermögen des Wilhelm Mutschler

­Während gegen die Vizelandesgerichtspräsidentin Mag. Kornelia Ratz wegen einer möglichen Verwicklung in die Testamentsaffäre – es gilt die Unschuldsvermutung – durch die Staatsanwaltschaft Steyr weiterhin ermittelt wird, geht die Richterin mit Hilfe ihres Anwaltes Dr. Bertram Grass in die Offensive. Dieser erklärte kurzerhand die gesamte Vorarlberger Kriminalpolizei für Ermittlungen im Zusammenhang mit seiner Mandantin für befangen. „Das hat nicht damit zu tun, dass einer der Beamten in einem Nahverhältnis zu Betroffenen steht. Es hat damit zu tun, dass im Fall Mutschler die Vorarlberger Kriminalpolizei auch gegen meine Mandantin ermittelt. Wie kann also der Vorarlberger Staatsanwaltschaft der Fall entzogen werden, nicht aber der mit ihr zusammenarbeitenden Kriminalpolizei? Unsere Forderung ist systembedingt.“ Vonseiten der Vorarlberger Kriminalabteilung wollte man sich zu den Ansichten der Ratz-Seite nicht äußern. Auch nicht der den Ermittlungen in der Testamentsaffäre vorstehende Staatsanwalt Manfred Bolter.

Gute Kooperation

Ein paar allgemeine Einschätzungen ließ sich der Staatsanwalt aber dennoch entlocken. „Die Kommunikation mit der Staatsanwaltschaft Steyr klappt hervorragend. Die drei Kollegen aus Oberösterreich brauchten zuerst einige Zeit, um die Dimension dieser Affäre in Vorarlberg zu erkennen. Aber sie haben sich gut eingearbeitet. Wie lange die Einvernahmen im Zusammenhang mit Richterin Ratz noch dauern werden, kann ich nicht sagen. Aber allzu lange sollte es nicht mehr gehen. Es ergeben sich während der Gespräche halt immer wieder neue Fragen, die dann zu klären sind.“ Bolter will nicht von strengen Verhören sprechen. Er nennt die Einvernahmen der Beschuldigten „Einladungen, sich rechtfertigen zu dürfen“.

Opfer wollen Infos

Von offizieller Seite nicht ausreichend informiert fühlten sich bis vor Kurzem einige Opfer von Testamentsfälschungen. „Wir hatten bisher keine offizielle Bestätigung, dass die Verlassenschaften gesichert sind“, beschwerte sich eines der Opfer. Die gleichermaßen beim Mutschler- als auch beim Anna-Isele-Testament betrogenen zwei Großfamilien beauftragten daher Anwalt Dieter Klien zur Wahrung ihrer Ansprüche. „Die Testamente sind gesichert, ein Veräußerungsverbot erlassen – auch wenn meine Klienten noch nichts Schriftliches haben“, berichtet Klien.

Großes Vermögen

Um wie viel es auch im Mutschler-Testament geht, belegen die von den VN in Erfahrung gebrachten Zahlen (siehe auch Grafik). So hatte allein das Liegenschaftsvermögen des von der Tante von Kornelia Ratz besachwalterten Wilhelm Mutschler zum Zeitpunkt seines Todes einen Verkehrswert von 545.000 Euro. Dazu kamen noch Sparguthaben von 15.200 Euro. Laut VN-Recherchen beträgt der Marktwert der Liegenschaften aktuell jedoch über eine Million Euro. Das gefälschte Testament hätte Mutter und Tante von Kornelia Ratz als Haupterben vorgesehen. Statt je 280.000 Euro (Verkehrswert) steht ihnen als gesetzmäßige Erben lediglich knapp 8000 Euro zu.

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