Bahnunfall in Lochau: Erstes Urteil rechtskräftig

Bahnunfall in Lochau: Erstes Urteil rechtskräftig VMH
Lochau - Im Gerichtsverfahren rund um das Bahnunglück zwischen Lochau und Bregenz vom Dezember 2006 hat der Schuldspruch gegen einen 45- jährigen Disponenten Rechtskräftigkeit erlangt.
Der im September zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilte Mann zog seine zunächst angemeldete Berufung zurück, berichteten am Donnerstag die „Vorarlberger Nachrichten“ und ORF Radio Vorarlberg. Der Prozess gegen den mitangeklagten Lokführer geht hingegen in die nächste Instanz.

Das Bezirksgericht Bregenz hat gegen den 46- jährigen Lokführer im September eine dreimonatige bedingte Haftstrafe ausgesprochen. Ein Termin für eine neuerliche Verhandlung steht laut Rundfunk noch nicht fest. Die Gewerkschaft vida wolle neue Erkenntnisse in das Verfahren einbringen. Unterdessen sei die Staatsanwaltschaft noch mit der Prüfung beschäftigt, ob weitere ÖBB- Mitarbeiter strafgerichtlich zur Verantwortung gezogen werden müssen.

Auf den Gleisen zwischen Lochau und Bregenz waren am 29. Dezember 2006 eine 32- jährige Polizistin, ein 63- jähriger Kriminalbeamter und ein 47- jähriger Leichenbestatter ums Leben gekommen. Sie wurden mit vollem Tempo von einem Eurocity- Zug erfasst, als sie einen Unfall auf den Gleisanlagen untersuchten.

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Kommentar von:atyx08.11.2007 18:56 Uhr
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Pikante Relation ...
Öffentliche Institution killt öffentliches Personal - pakante Lage für den Richter denn wie wir alle wissen besteht da ein ausgeprägter Hang zum Schutz der Eigenen!

Die Urteile sind aktzeptabel aber die Bahn ist sowieso immer "unschuldig", die finden doch immer eine Ausrede, fast wie die Bullen die - betrachtet man einschlägige Urteile - meist ungerupft aus solchen Situationen rauskommen!

Wie hat ein Volksanwalt einmal zu mir gsagt? ... gegen die Bahn und die Polizei sind wir alle machtlos!
Kommentar von:redox08.11.2007 20:48 Uhr
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Es war ein Unfall.
Es wird ein Unfall bleiben, solange man auch nach verantwortlichen für diesen Vorfall sucht. Das hat gar nichts mit pro und contra von verschiedenen Behörden zu tun. Wenn
dir ein Postler mit dem Fahrrad vor das Auto fährt ohne das du
die Möglichkeit hast abzubremsen ist das die gleiche Sachlage.
Schlimm genug war es ja für alle beteiligten. Da helfen Strafen auch nichts mehr.
 

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