Volksanwalt Peter Fichtenbauer, zuständig für die Überprüfung der Verwaltung im Bereich Schulwesen, habe ein amtswegiges Prüfverfahren eingeleitet. Insbesondere werde hinterfragt, “ob dieser Fall der Schulaufsichtsbehörde bekannt war und ob eine Überprüfung der pädagogischen Qualität des Unterrichts erfolgt ist”. Fichtenbauer: “Ein solches Ereignis ist traumatisierend für Kinder. Sollten pädagogische Mängel festgestellt werden, so müssen dienst- bzw. disziplinarrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen ergriffen werden.”
Er wisse von acht Fällen, sagte der zuständige Pflichtschulinspektor Franz Weinberger am Donnerstag. Es habe sich an der Volksschule Groß-Siegharts um eine “außerordentlich leistungsschwache Klasse vom Schuleintritt weg” gehandelt.
Weinberger verwies darauf, dass es in der ersten und zweiten Klasse die “Möglichkeit der Umstufung” gebe. Dies hätten Eltern trotz Empfehlung abgelehnt. In der dritten Klasse habe es im Halbjahr acht angekündigte “Nicht genügend” gegeben.
Laut Weinberger sahen die Eltern von vier Kindern dann ein, dass eine Umstufung notwendig gewesen wäre. Sie hätten eine freiwillige Wiederholung beantragt. Mit dem “Nicht genügend” in den vier anderen Fällen sei nur eine Familie nicht einverstanden gewesen.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.