Laut “ORF Vorarlberg” gab es neun Anzeigen wegen der Gülle-Transporte aus der Schweiz, auch gegen Vorarlberger Landwirte. Demnach berichtete Agrarlandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) von drei Verfahren, die mangels Straftatbestand gar nicht erst eröffnet wurden, drei eingestellten Verfahren, und einem, das mit Ermahnung oder Geldstrafe abgeschlossen wurde. Ein Verfahren befindet sich noch in Berufung.
Rechtsstreit zwischen Ministerien
Noch im vergangenen Herbst wurde die Rechtslage mit den schweizerischen Behörden abgeklärt, berichtet Landesveterinär Norbert Gerber. Seither müssen Importe dem Land und dem Zoll per E-Mail als Düngeeinfuhr angekündigt werden. Dadurch seien Kontrollen jetzt möglich und es habe auch keine Beanstandungen mehr gegeben.
Um die Einfuhr von Gülle hatte es im Vorjahr einen Rechtsstreit zwischen den Ministerien in Deutschland, der Schweiz und Österreich gegeben. Der österreichische Standpunkt, wonach Tier- und Flüssigmist, mit einer Ausnahme, bewilligungspflichtig sind, setzte sich durch: Es muss bezeugt werden, dass der Mist von gesunden Tieren kommt.
(red)
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