Skischulen bleiben in Grundform bestehen. - © Berchtold Ein-Personen-Skischulen, wie in anderen Bundesländern möglich, wird es in Vorarlberg nicht geben. Allerdings wird die Möglichkeit geschaffen, dass konzessionierte Einzelskilehrer Unterricht erteilen. Skischulen sollen damit in ihrer bisherigen Form bestehen bleiben können.
Auslöser für die Gesetzesänderung war die Forderung der Gebietskrankenkasse, alle Skilehrer wie normale Dienstnehmer anzumelden. Durch die zusätzlichen Kosten hatten Skilehrer Einkommenseinbußen von rund 30 Prozent.