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Neues Notenschema für die Mittelschule

Ein Jahres- und Abschlusszeugnis der Neuen Mittelschule.
Ein Jahres- und Abschlusszeugnis der Neuen Mittelschule. ©APA
Schwarzach - Die Neue Mittelschule wird mit Beginn dieses Schuljahres zur Regelschule in Österreich und ersetzt somit flächendeckend die Hauptschule. Auch wenn in Vorarlberg der Schulversuch der Neuen Mittelschule schon seit 2008 läuft, gibt es auch bei uns Neuerungen.


Dazu gehört ein neues, siebenstufiges Notensystem, das in den siebten und achten Schulstufen angewendet werden soll und zwischen „grundlegender“ und „vertiefter Allgemeinbildung“ unterschieden wird. Es ändern sich aber nicht nur die Beurteilungen. Es werden auch verschiedenste neue pädagogische Maßnahmen gesetzt.

Unterscheidung zwischen “grundlegender” und “vertiefter Allgemeinbildung”

Die geänderte Beurteilung bezieht sich auf die Hauptfächer. „Neu ist, dass es jetzt nur noch in der siebten und achten Schulstufe eine differenzierte Beurteilung gibt. Zum einen spielt die Beurteilung in der „grundlegenden Allgemeinbildung“ eine Rolle – das sind geringe Leistungsanforderungen und somit auch geringere Kompetenzen, die die Schüler aufweisen müssen – und andererseits die sogenannte „vertiefte Allgemeinbildung“, was höhere Anforderungen und auch höhere Kompetenzen für die Schüler mit sich bringt“, so der Bezirksschulinspektor.

Christian Kompatscher im Interview

Notenschema ist keine Einteilung in Leistungsgruppen

Das Notenschema soll aber keine Einteilung in zwei Gruppen darstellen, wie es etwa früher bei Leistungsgruppen der Fall war. „Die Beurteilung spielt eine Rolle bei jeder Schularbeit oder einem Diktat in den Hauptfächern Mathematik, Deutsch und Englisch. Und dann selbstverständlich bei den Zeugnissen. Nur dort spielt diese neue Beurteilung auch eine Rolle“, weiß Kompatscher. So hat jeder Schüler bei einer nachfolgenden Schularbeit wieder neu die Möglichkeit, sein ganzes Leistungsspektrum zu zeigen. Wenn beispielsweise ein Schüler in der ersten Schularbeit nicht so starke Leistungen gezeigt hat und eine Beurteilung in der „grundlegenden“ Bildung bekommen hat, dann sagt es vorab für die zweite Schularbeit noch nichts aus. Jeder Schüler hat also nochmal die Möglichkeit alle seine Kompetenzen zu zeigen und anzuwenden. „Die Schüler müssen grundsätzlich die Möglichkeit haben, alle Aufgaben bearbeiten zu können, die ihm zur Verfügung stehen“, bekräftigt Christian Kompatscher.

Schularbeit soll keine Harakiri-Aktion sein

In der Praxis schaut das so aus, dass zum Beispiel der Schüler selber bei einer Schularbeit entscheidet, ob er eine schwierigere oder leichtere Aufgabe bearbeitet, die dann wiederum mit unterschiedlichen Punkten bewertet wird. „Wichtig ist, dass eine sinnvolle Leistungsbeurteilung nur im Zusammenhang mit dem Unterricht erfolgen kann“, erklärt Kompatscher. So könne es nicht sein, dass die Schularbeit eine ganz neue und unbekannte Form der Lernkontrolle sei. Das müssen die Kinder schon im Vorfeld kennengelernt haben. „Eine Schularbeit ist keine Harakiri-Aktion, mit der man jemanden in Unsicherheit bringen will oder darf“, ist die Meinung des Bezirksschulinspektors. Die Kinder müssen mit an sich vertrauten Aufgabenstellungen konfrontiert werden. So könne es durchaus sein, falls jemand ein “Sehr Gut” in der vertieften Allgemeinbildung erreichen will, dass er selber eigene Überlegungen anstellt und auch mal für ihn unbekannte oder neuartige Aufgaben erarbeitet.

Gute Information und Aufklärung der Eltern notwendig

Den Eltern müssen auf der einen Seite, neben der Stoffaufgabe, die verbindlich den Eltern und Schülern bekannt zu geben ist, auch Lernziele angegeben werden. „Was muss ein Schüler können, um eine mindestens positive Beurteilung zu erfahren“, erklärt Kompatscher. Die Eltern müssen aber auch den Gesamtumfang einer Schularbeit bzw. alle Aufgabenstellungen sehen können und nicht nur jene, die ihr Kind unmittelbar bearbeitet hat. „Dann können die Eltern auch feststellen, mein Kind hat offensichtlich und welchen Gründen auch immer nur die einfachsten Aufgaben gewählt und hat alles andere, was nur ein bisschen nach Herausforderung klingt, links liegen gelassen“, meint Kompatscher. So können Eltern dann auch sehen, wie ihr Kind bei Schularbeiten vorgeht und gegebenenfalls auch darauf reagieren oder mit dem Lehrpersonal Rücksprache halten.

Aufklärende Maßnahmen zur richtigen Interpretation der Noten

Das neue Notenschema wirkt auf den ersten und vielleicht auch zweiten Blick kompliziert und undurchsichtig. Wie sollen hier nun Eltern und zukünftige Lehrlingsausbildner die Noten bzw. Zeugnisse richtig und fair interpretieren? Im Lehrlingsbereich wird deswegen intensiv der Kontakt zu den Lehrlingsausbildner gesucht, um ihnen die Form der Beurteilung genau zu erklären und zu kommunizieren, was bereits schon während des Schulversuches schon seitens des verantwortlichen getan wurde. „Neu ist, das es nun zwingend zu jedem Zeugnis auch eine ergänzende differenzierenden Leistungsbeschreibung geben muss, die auch in verbaler Form über die Stärken und Schwächen von Schülern im fachlichen Bereich Auskunft gibt“, erklärt Kompatscher, was zum grundlegenden Verständnis der Beurteilung beitragen soll.

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