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Neues Jugendgesetz in Vorarlberg: Das ändert sich ab Freitag

Jugendliche ab 16 dürfen jetzt die ganze Nacht lang feiern.
Jugendliche ab 16 dürfen jetzt die ganze Nacht lang feiern. ©APA (Symbolbild)
Rund 1.100 Jugendliche, mehrere Jugendeinrichtungen und gut 20 Fachleute haben an der Überarbeitung des neuen Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetzes mitgewirkt. Am heutigen Freitag, den 7. April, tritt die umfassende Neuregelung in Kraft.

“Es ist ein Gesetz von Jugendlichen für Jugendliche, das die Teilhabe- und Mitsprachemöglichkeiten der jungen Generation weiter verbessert”, sagt Landeshauptmann Markus Wallner froh über die rege Beteiligung aller Mitwirkenden. Die Akteptanz der Neuregelung habe sich laut Wallner auch daran gezeigt, dass die die Vorlage vom Vorarlberger Landtag einstimmig beschlossen wurde.

Die Neuerungen im Überblick

  • Bei den Ausgehzeiten für 16-Jährige entfallen bisherige Einschränkungen, “wobei die Vorgaben der Eltern aber natürlich andere sein können”, schränkt der Landeshauptmann ein. Unverändert geblieben sind die Ausgehzeiten bei den Altersgruppen unter 16. Damit wurde eine österreichweit einheitliche Regelung auch in Vorarlberg umgesetzt.
  • Das Rauchverbot für unter 16-Jährige umfasst nun auch E-Zigaretten, E-Shishas und sonstige verwandte Produkte.
  • Die aha card (ehemals 360 card) soll künftig als Altersnachweis gelten – sie gilt jetzt wie ein amtlicher Lichtbildausweis
  • Strafbestimmungen: Bei Gesetzesübertretungen wird ab sofort, statt einer unmittelbar drohenden Geldstrafe ein Informations- und Beratungsgespräch durchgeführt. Insbesondere im Wiederholungsfall kann der Jugendliche auch zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit angehalten werden. Und erst dann, als letztes Mittel, bei Nichterscheinen zum Gespräch oder Verweigerung der Arbeit, wird eine Geldstrafe verhängt.
  • Außerdem erfährt die Kinder- und Jugendbeteiligung eine Stärkung– insbesondere auf Gemeindeebene. Kinder und Jugendliche werden besonders bei Themen, die sie betreffen, stärker beteiligt. “Damit wollen wir die Eigenverantwortung der Jugendlichen stärken”, betont Landeshauptmann Wallner.

Das neue Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz (“Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend”) kann im Wortlaut im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abgerufen werden (https://www.ris.bka.gv.at).

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