Kritik daran gibt es kaum. Lediglich der ÖGB stößt sich daran, dass die Strafen höher bemessen sind als für NS-Propaganda. In seiner Stellungnahme weist der Gewerkschaftsbund – ähnlich wie zuletzt das Mauthausen-Komitee – darauf hin, dass das Abzeichengesetz 1960 für die Verbreitung von NS-Symbolen 4.000 Euro als Höchststrafe vorsieht. Beim Terror-Symbol-Gesetz sollen es für Wiederholungstäter 10.000 Euro sein. Dies sei “aus Sicht des demokratischen Rechtsstaates nicht nachvollziehbar”.
Verhaltene Kritik an Islamgesetz
Für den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt ist unklar, wie weit das im Entwurf enthaltene Verbot einer Verwendung im Internet reicht, ob etwa auch E-Mails inbegriffen sind. Verlangt wird eine Konkretisierung. Diese wünscht sich auch das Amt der Tiroler Landesregierung, das sich fragt, ob auch Computer oder Mobiltelefone für verfallen erklärt werden können. Dass es in dem Gesetz um eine Verwaltungsübertretung geht, stellt man in Niederösterreich und Tirol infrage. Angeregt wird, hier stattdessen eine Gerichtszuständigkeit zu definieren.
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(APA)
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