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Neues Integrationsgesetz bringt mehr Deutschkurse, Burkaverbot und verpflichtendes Integrationsjahr

Das von Sebastian Kurz geforderte Integrationsjahr mitsamt Integrationspass kommt mit der neuen gesetzlichen Regelung Anfang September 2017
Das von Sebastian Kurz geforderte Integrationsjahr mitsamt Integrationspass kommt mit der neuen gesetzlichen Regelung Anfang September 2017 ©APA
Ab 1. September tritt das neue Integrationsgesetz für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in Kraft. Neben einem Burkaverbot im öffentlichen Raum, einem verpflichtenden Integrationsjahr und dem Verbot von salafistischen Koran-Verteilaktionen sind auch mehr Deutsch- und Wertekurse vorgesehen.
Kurz zum Kreuz und Kopftuch

Die Teilnehmer am Integrationsjahr (eine auf ein Jahr angelegte arbeitsmarktpolitische Förderungsmaßnahme laut Gesetzesentwurf) bekommen eine Integrationspass und bleiben als Asylberechtigte in der Mindestsicherung, Asylwerber wiederum in der Grundversorgung.

Integrationsgesetz Neu mit Burkaverbot, Kursen und Integrationspass

Beim Integrationsjahr handelt sich um jenen Teil des Integrationspakets, den sich vor allem die SPÖ auf ihre Fahnen heftet. Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Asylwerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit werden durch den Besuch verschiedener Kurse “näher an den österreichischen Arbeitsmarkt herangeführt”, erklärten Sozialminister Alois Stöger und die zuständige Staatssekretärin Muna Duzdar (beide SPÖ) am Dienstag in einer Aussendung. Der ÖVP und ihrem Integrationsminister Sebastian Kurz ging es beim Integrationsjahr vor allem darum, dass bereits vorhandene Angebote wie Werte- und Deutschkurse verpflichtenden Charakter bekommen und anerkannte Flüchtlinge darüber hinaus gemeinnützige Arbeit leisten müssen.

Integrationsjahr mit Integrationspass

Teilnehmer am Integrationsjahr bekommen künftig einen Integrationspass, eine Art Zeugnis über den Verlauf der jeweiligen Integrationsmaßnahmen. Das Integrationsjahr umfasst mehrere Module. Dazu gehören ein Kompetenzclearing sowie Deutschkurse ab Niveau A2. Weiters ist eine Abklärung und Unterstützung bei der Anerkennung von Qualifikationen und Zeugnissen vorgesehen. Werte- und Orientierungskurse in Kooperation mit dem Integrationsfonds (ÖIF) stehen ebenso auf dem Programm wie ein Berufsorientierungs- und Bewerbungstraining im Rahmen einer Beratungs- und Betreuungseinrichtung (BBE), Arbeitsvorbereitungsmaßnahmen und sonstige Qualifizierungsmaßnahmen.

Gemeinnützigen Tätigkeiten für gesellschaftlichen Beitrag

Dazu kommen laut Gesetzesentwurf noch “Arbeitstrainings, die im Interesse des Gemeinwohls (im Sinne einer gemeinnützigen Tätigkeit) liegen und zugleich der Anwendung und Erweiterung von Kenntnissen und Fertigkeiten dienen”. Diese können bis zu neun Monaten dauern und von Zivildienst-Trägerorganisationen absolviert werden. Die gemeinnützigen Tätigkeiten sind laut dem Gesetzesvorhaben durch Mindestsicherung oder Grundversorgung abgedeckt. Solche gemeinnützigen Tätigkeiten hatte Integrationsminister Kurz gefordert. Er sprach dabei von 1-Euro-Jobs und begründete dies damit, dass 90 Prozent der Flüchtlinge nach einem Jahr immer noch arbeitslos sind, und auch nach fünf Jahren nur rund ein Drittel einen Job bekommen würde. Flüchtlinge, die Mindestsicherung beziehen, müssten deshalb durch gemeinnützige Arbeit einen gesellschaftlichen Beitrag leisten.

Stöger: “Arbeitstrainings” bei Zivildienstträgern

In der SPÖ versucht man indes Eindruck zu vermeiden, dass es sich um 0-Euro- bzw. 1-Euro-Jobs handle. Sozialminister Stöger sprach am Dienstag von “Arbeitstrainings” bei den österreichischen Zivildienstträgern. Es handle sich dabei um eine befristete Tätigkeit, bei der vor allem die Ausbildung der Teilnehmer und weniger die Arbeitsleistung im Vordergrund stehe.

Organisation und Abwicklung durch AMS

Organisation und Abwicklung des Integrationsjahrs erfolgen durch das Arbeitsmarktservice (AMS). Bei erfolgreichem Erhalt eines regulären Arbeitsplatzes endet das Integrationsjahr vorzeitig. Wird gegen die Mitwirkungs- und Teilnahmepflichten verstoßen, können die für die Erbringung von Leistungen der Sozialhilfe oder Mindestsicherung zuständigen Stellen der Länder Sozialhilfe und Mindestsicherung streichen – “nach Maßgabe landesgesetzlicher Vorgaben, wie sie für die mangelnde Bereitschaft zum Einsatz der Arbeitskraft gelten”, wie es im Entwurf zum Arbeitsmarktintegrationsgesetz heißt. “Zuerkannte Beihilfen sind bei Verweigerung der Teilnahme oder bei beharrlicher Störung der Durchführung der Maßnahme einzustellen.”

ÖVP sieht die richtigen Weichen gestellt

ÖVP-Integrationssprecher Johann Rädler hat das in Begutachtung geschickte Integrationspaket am Dienstag begrüßt. Dieses stelle die richtigen Weichen. Verpflichtende Deutsch- und Wertekurse würden letztlich dazu führen, dass Migranten in Österreich rasch Fuß fassen und nicht in Parallelgesellschaften hängen bleiben, so Rädler. Die vorgesehenen Null-Euro-Jobs böten zudem allen, die sich integrieren wollen, einen ersten Einstieg in ein geregeltes Berufsleben. “Es ist wichtig, dass Menschen etwas zu tun haben und nicht nur zu Hause oder im Park sitzen”, so Rädler. Die Betroffenen könnten der sie aufnehmenden österreichischen Gesellschaft so auch etwas zurück geben. Lob gab es auch für das geplante Vollverschleierungsverbot.

NEOS wollen Regierungskoordinator für Integration

Die NEOS beurteilten vor allem die Aufstockung der Deutsch- und Wertekurse positiv. “Nur so kann eine nachhaltige und für alle vorteilhafte Integration stattfinden”, erklärte der stellvertretende NEOS-Klubobmann Niki Scherak. “Was jetzt noch fehlt, ist ein Regierungskoordinator für Integration, der dafür sorgt, dass es nicht erneut bei losen Einzelmaßnahmen bleibt und auch die Länder in die Gänge kommen”, so Scherak. Für eine erfolgreiche Integration braucht es laut Scherak auch eine effektive, faire und rechtsstaatliche Gestaltung des Rückführungsprozesses.

(APA/Red.)

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