Zur klassischen Freiheitsbeschränkung gehören Bettgitter, Absperrungen, elektronische Alarmsysteme oder das Ruhigstellen mit Medikamenten. Wie der ORF berichtet, gilt das neue Gesetz bei alten, verwirrten Heimbewohnern mit psychischen Krankheiten, geistiger Verwirrung oder Fremdverwirrung.
Die Freiheitsbeschränkung muss nach Abklärung mit den Angehörigen vom Arzt angeordnet werden und dann an die Heimbewohnervertretung gemeldet werden. Herbert Spieß, der Leiter der Heimbewohnervertretung, betont, dass in jedem Fall vor freiheitseinschränkenden Maßnahmen schonendere Möglichkeiten gesucht werden.
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