In einem ersten Entwurf des neuen Bestattungsgesetzes aus dem April 2008 war ursprünglich vorgesehen, dass die Urne mit der Asche des Verstorbenen von einer Person, die der Tote vor seinem Ableben mittels Verfügung dazu berechtigt, mit nach Hause genommen werden darf. Protest gegen diesen Vorschlag kam vom Seniorenbeirat der Landesregierung.
Siegi Stemer, als Landesrat für die Gesetzgebung zuständig, erklärte am Montag, dass man nun eine Lösung erarbeitet habe und dass eine entsprechende Regierungsvorlage zur Gesetzesnovelle des Bestattungsgesetzes kommende Woche eingebracht werde. Man habe sich darauf geeinigt, dass kleine Mengen der Asche des Verstorbenen vom engsten Verwandtenkreis (Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister) mit nach Hause genommen werden dürfen. Dies wurde am Montag aus dem Landhaus gegenüber VOL bestätigt.
Die Urne mit dem Großteil der Asche muss aber weiterhin auf einem Friedhof öffentlich zugänglich bestattet werden. Laut Stemer soll das neue Bestattungsgesetz Anfang 2009 in Kraft treten.
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